Innenstadt in Krefeld Parkraumkonzept bis 2023 verschoben

Krefeld · Die Fachabteilung der Stadtverwaltung sieht sich unter anderem wegen „gleichbleibender, angespannter Personalsituation“ nicht in der Lage, die vom Rat vorgegebenen Beschlüsse in diesem Jahr wie geplant umzusetzen.

 Es zählt zu den größten Bauwerken in Krefeld, doch es ist in die Jahre gekommen: das Parkhaus unter dem Rathaus. Die Gesamtfläche beträgt 24.600 Quadratmeter, bislang sind 857 Stellplätze vorhanden.

Es zählt zu den größten Bauwerken in Krefeld, doch es ist in die Jahre gekommen: das Parkhaus unter dem Rathaus. Die Gesamtfläche beträgt 24.600 Quadratmeter, bislang sind 857 Stellplätze vorhanden.

Foto: Lammertz, Thomas (lamm)

Für die Stadtverwaltung ist es nur ein kleiner Nebensatz in einer Beratungsvorlage für den Bauausschuss, für Bürger, Pendler und Einzelhändler in Krefeld könnte dieser jedoch intensive Auswirkungen haben: „In der Ratssitzung vom 28.11.2019 wurde das Parkraumkonzept Innenstadt zwischenzeitlich beschlossen. In der Vorlagenbegründung ist aufgeführt, dass bei etwa gleichbleibender, angespannter Personalsituation aus heutiger Sicht der Beginn der PKI-Umsetzung frühestens im Zeitraum 2022-2023 angestrebt werden kann, bei rechtzeitiger Bereitstellung von entsprechenden Finanzmittel“, lässt Oberbürgermeister Frank Meyer über seine Fachabteilung mitteilen. Im Klartext: Trotz Beschluss und Auftrag der Politik wird die City das versprochene Parkraumkonzept (vorerst) nicht erhalten. Eine mündliche Erklärung der Verwaltungsspitze zu dieser Stadt-Entscheidung gab es in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses nicht.

CDU und Grüne hatten dabei den Finger in die Wunde gelegt und eine Anfrage zur Umsetzung des Parkraumkonzepts gestellt, das eigentlich in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden sollte. „Wir bitten die Verwaltung um einen Bericht, nach welchem Plan die Umsetzung vollzogen wird, welche finanziellen und personellen Voraussetzungen bis zu welchem Zeitpunkt geschaffen werden müssen, um eine Umsetzung möglich zu machen, und die Finanzierung sichergestellt wird“, so Grünen-Ratsfrau Ana Sanz, baupolitische Sprecherin ihrer Fraktion.

Dabei sind die Vorgaben des Ratsbeschlusses vom vergangenen Jahr eindeutig:

1. Das PKI wird in Anlehnung an die Empfehlungen des Gutachters (IGS) stufenweise weiter geplant und umgesetzt. Dabei wird grundsätzlich die Vorzugsvariante in der Version „Nordstraße“ (Parkgebührenpflicht und Bewohnerparkkernzone zwischen West-, Süd-, Ostwall und Nordstraße) weiterverfolgt.

2. Das Bewohnerparken wird in Anlehnung an das PKI eingeführt. Die Königstraße zwischen Marktstraße und Rheinstraße wird aufgrund des besonderen Charakters ohne Bewohnerparken bewirtschaftet.

3. Die Bewirtschaftung (Parkgebührenpflicht und Parkscheibenregelung) der regulären Parkplätze im öffentlichen Straßenraum (inkl. Plätze) wird in Anlehnung an das PKI eingeführt. Die künftige Parkgebührenpflicht und Parkscheibenregelung gelten nicht auf ausgewiesenen Sonderparkflächen z. B. für Fahrzeuge mit E-Kennzeichen (während des Ladevorgangs) oder Carsharing. Eine generelle, flächendeckende Befreiung der Fahrzeuge mit E-Kennzeichen von den Parkgebühren und der Parkhöchstdauer wird nicht eingeführt.

4. Die Parkgebühren werden i. H. v. 2,00 Euro/Stunde, 15 Minuten-Taktung, Parkhöchstdauer von 2 Stunden (bei Parkgebührenpflicht und Parkscheibenregelung) und den grundsätzlichen Bewirtschaftungszeitraum werktags (Montag bis Samstag) von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr (für Parkgebührenpflicht, Parkscheibenregelung und Bewohnerparken) im öffentlichen Straßenraum (inkl. Plätze) gem. den Vorschlägen des PKI festgesetzt. Eine entsprechende Änderung der Parkgebührenordnung ist in die Wege zu leiten.

5. Eventuelle Sonderregelungen, beispielsweise in Bereichen mit dem zeitlich begrenzten absoluten oder eingeschränkten Halteverbot (s. g. Lade- und Lieferzonen), sollen möglichst in Einklang mit dem PKI stehen, anderenfalls auf absolut notwendige Ausnahmefälle begrenzt werden. Ausnahmen sind dem PKI zu entnehmen und können künftig durch den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Mobilität (ggf. seinen Nachfolger) ergänzt oder geändert werden, soweit hierfür nicht andere Ausschüsse zuständig sind. Dies gilt ebenso für eventuell notwendige, wesentliche Anpassungen und Neuregelungen, zwecks Beibehaltung der angestrebten Einheitlichkeit im Geltungsbereich des PKI.

6. Das Parkleitsystem (PLS) wird in Anlehnung an das PKI angepasst wird. Dabei wird das städtische, dynamische PLS ersatzlos abgebaut. Das künftige städtische PLS wird statisch sein.

7. Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Schritte wie Detailplanungen, Kostenberechnungen, weitere erforderliche Beschlüsse, Bürgerinformationen, etc. zur phasenweisen Umsetzung in Anlehnung an das PKI durchzuführen bzw. zu beauftragen.

8. Die Verwaltung evaluiert das Konzept in regelmäßigen Abständen und nimmt bei Bedarf notwendige Änderungen vor. Die politischen Gremien sind über die Ergebnisse zu informieren.

Bauausschussvorsitzender Jürgen Wettingfeld konnte seinen Ärger in der jüngsten Sitzung nicht verbergen. Noch vor den Haushaltsberatungen im vergangenen Herbst hatte der Christdemokrat im Ausschuss die Personalsituation bei der Verwaltung erfragt, um möglichen Engpässen entgegenzuwirken. Das Parkraumkonzept war schon einmal zurückgestellt worden, weil man erst die Ergebnisse eines „Mobilitätskonzeptes“ abwarten wollte. Damit wurde im Dezember 2018 das Büro LK-Argus aus Kassel beauftragt. Nach Auftragserteilung wurde in der ersten Stufe im ersten Halbjahr 2019 die Analyse durchgeführt und die Handlungsschwerpunkte zur Ermittlung eines Leitbilds erarbeitet. In der zweiten Stufe werden nun für die Handlungsschwerpunkte Maßnahmen auf Grundlage des Leitbildes entwickelt. Diese werden sich auf die Gesamtstadt sowie kleinräumig auf die Vertiefungsbereiche beziehen. Derzeit wird im Rahmen der zweiten Stufe eine weitere Ideenwerkstatt mit interessierten Bürgern durchgeführt. Begleitend wird eine online-Beteiligung erfolgen. Für Ende März/ Anfang April 2020 sind vier öffentliche Veranstaltungen (je eine in den Vertiefungsbereichen Innenstadt, Hüls, Fischeln und Uerdingen-Hafengebiet) vorgesehen. Die Verwaltung hofft, dass die Arbeiten bis Juni 2020 zum Mobilitätskonzept abgeschlossen sein könnten.

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