Thema im Bauausschuss Mit dem Fahrrad in Gegenrichtung

Korschenbroich · Die Mitglieder des Bau- und Verkehrsausschusses berieten über das Radeln in Gegenrichtung von Einbahnstraßen. Manche Wegführungen in der Stadt sind zu eng und werden noch von Fahrzeugen zugeparkt.

 Wenn das Fahrrad unter dem Schild für eine Einbahnstraße zu sehen ist, dann dürfen Radler die Straße in Gegenrichtung nutzen.

Wenn das Fahrrad unter dem Schild für eine Einbahnstraße zu sehen ist, dann dürfen Radler die Straße in Gegenrichtung nutzen.

Foto: Andreas Gruhn

Mit dem Fahrrad in Gegenrichtung eine Einbahnstraße befahren: Das diskutierte der Bauausschuss in seiner jüngsten Sitzung und legte fest, wo es künftig möglich sein werde, wo nicht und wo die Regelung bereits greift. Dazu hatten sich Mitglieder des Stadtrates sowie des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) Korschenbroich am 16. März per Rad auf den Weg gemacht, um die einzelnen Straßen in er Stadt zu erkunden, die für eine solche Regelung in Frage kommen. Die Ergebnisse fasste im Fachausschuss der Beigeordnete Georg Onkelbach zusammen. Danach wird es auf folgenden Einbahnstraßen möglich sein, sie mit dem Rad in Gegenrichtung zu befahren.

Meutersweg „Wir waren der Ansicht, dass der Meutersweg eine solche Regelung zulässt“, fasste Onkelbach die Erkenntnisse der Radler aus Stadtrat und vom ADFC zusammen. Es müsse nur eine kleine bauliche Veränderung in Form eines Verkehrsschildes und einer Markierung gemacht werden. Der Meutersweg ist eine Verbindungsstraße zwischen Rheydter Straße und Gilleshütte. Die Straße ist drei Meter breit, so dass Radler dort auch Platz finden können.

Hochstraße, Am Hommelhof Für beide Straßen gilt, dass dort bereits eine Freigabe erfolgt ist, so dass die Radler bereits jetzt die Einbahnstraßen in Gegenrichtung nutzen können.

Jan-Pallach-Straße Es handelt sich um eine unechte Einbahnstraße. „So wird eine nicht durchgehende Einbahnstraße bezeichnet“, sagte Onkelbach. Aber auch auf dieser Straße können Radler in Gegenrichtung fahren.

Ulmenweg Hier haben die Radler vom Stadtrat und ADFC festgestellt, dass einen Zulassung des Radverkehrs in Gegenrichtung möglich ist.

Doch im Ausschuss wurden auch einige Straßen genannt, auf denen es nicht möglich ist, Radler in den Gegenverkehr zu schicken. Das gilt etwa für den Verbindungsweg der Rheydter Straße zur Bruchstraße. Diese Straße ist nicht breit genug. Zudem parkten dort Autos. Man könnte, so Onkelbach, mit den Anliegern beraten, ob man andere Parkmöglichkeiten finden könne. Ein weiteres Problem gibt es auf der Straße Tümpsend. Denn da dort eine Buslinie fährt, muss die Straße für Radler-Gegenverkehr mindestens 3,50 Meter breit sein. Aufgrund parkender Fahrzeug sei dies aber nicht der Fall. Man könne dort ein Halteverbot einrichten. Aber da es jedoch in vielen alten Häusern weder Garagen noch Stellplätze gebe, könne die Stadt eine solche Lösung nicht befürworten. Die erforderliche Mindestbreite sei auch an der Lehmstraße nicht gegeben. Außerdem liege die Hauptzufahrt des verkehrsberuhigten Bereichs relativ günstig in unmittelbarer Nähe.

Diskussionen gab es um die Kolpingstraße, eine Verbindung von der Nordstraße zur Straße am Hallenbad. Aufgrund des Verlaufs und ihrer Breite sei die Straße nicht geeignet, dort einen solchen Fahrradverkehr in Gegenrichtung zuzulassen. Wolfgang Houben (Bündnis 90/Die Grünen) warb dafür, es dennoch zu tun, denn „der Verkehr dort geht nahe Null.“ Schließlich versprach Georg Onkelbach, dort noch einmal die Fahrzeuge zu messen.

Auf der Berliner Straße könnten aufgrund der Eigentumsverhältnisse die parkenden Fahrzeuge nicht verhindert werden. Wenn sie dort stehen, was in der Regel der Fall sei, habe man keine ausreichende Breite. Aus diesem Grunde werde aufgrund der aktuellen Situation von einer Freigabe für die Nutzung von Fahrradfahrern in Gegenrichtung der Einbahnstraße abgesehen. Langfristig sollten hier allerdings die Rahmenbedingungen geschaffen werden, um eine Nutzung in Gegenrichtung freizugeben, so Onkelbach Bei der nördlichen Fahrbahn der Friedrich-Ebert-Straße sei die erforderliche Breite nicht gegeben, Grund seien vor allem parkende Fahrzeuge am Straßenrand. Eine Freigabe könne daher nur erfolgen, wenn das Abstellen von Fahrzeugen auf dieser Straße verhindert würde. Aus der Gruppe der Mitglieder aus Stadtrat und ADFC wurde die Verwaltung allerdings um eine Prüfung gebeten, ob nicht wenigstens eine Teilfreigabe im Bereich zwischen Hindenburgstraße und Mexx-Outlet geschaffen werden könne. Schließlich ging es noch um die Josef-Thelen-Straße. Die vorhandene Fahrbahnbreite reiche dort nicht aus. Nicht betrachtet wurde im Bauauschuss die Straße „Am Holzkamp“. In der Sitzungsvorlage zum Bauausschuss am 26. März werde hierzu allerdings ausgeführt, dass eine Freigabe grundsätzlich möglich sei, wenn die parkenden Fahrzeuge dort verhindert werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort