Was in Kleve erlaubt ist Kleinkrieg am Gartenzaun

Kleve · Immer wieder geraten Nachbarn in Streit, wenn es um die Höhe von Zäunen und Hecken geht. Die Stadt schreitet im Zweifel ein, wenn es sein muss auch mit Schlichtung auf neutralem Gebiet. Aber was ist eigentlich erlaubt?

 Nicht immer vertragen sich Nachbarn, wenn es um die Höhe des Gartenzauns geht.

Nicht immer vertragen sich Nachbarn, wenn es um die Höhe des Gartenzauns geht.

Foto: Markus van Offern (mvo)

Der Zaun zu hoch, die Hecke zu schattig: Wenn es um die Einfriedung von Grundstücken geht, kann es mit dem Frieden unter Nachbarn schnell vorbei sein. Die Stadt Kleve kennt solche Fälle nur allzu gut. „Regelmäßig gehen Beschwerden bezüglich der Höhe von Einfriedungen, insbesondere zu Heckenhöhen ein“, sagt Sprecher Jörg Boltersdorf. Die häufigsten Beschwerden: Zu hohe Hecken, die dann Schatten auf den Nachbargarten werfen - oder zu hohe Mauern. „Immer mal wieder wird auch die ,Hässlichkeit‘ einer Zaunanlage vorgebracht“, sagt Boltersdorf. Dagegen könne die Bauordnung jedoch in der Regel nichts unternehmen.

Ob Zaun, Hecke oder Mauer - die wie wichtigsten Fragen rund um Eigentum, Immobilien und Grundstück regelt in Deutschland das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 903 bis 924). Alle Detailfragen, die darüber hinausgehen, fallen unter das sogenannte Nachbarrecht (Nachbarrechtsgesetz NachbG NRW ab §32 bis 39). Von diesem Recht hat auch die Stadt Kleve Gebrauch gemacht und in ihren Gestaltungssatzungen für das Stadtgebiet Vorgaben zu den Höhen von Hecken, Zäunen und Mauern festgesetzt.

Die hilft aber nicht immer weiter. Denn oft handelt es sich bei der Wurzel allen Nachbarschaftsstreits um Einfriedungen, die schon vor der Veröffentlichung der Gestaltungssatzung Mitte der 90er Jahre vorhanden waren. Damals sind sie komplett gesetzeskonform errichtet worden - auch wenn sie die Stadt heute wohl nicht mehr genehmigen würde. „In diesem Fall haben die Zäune und sonstigen Einfriedungen Bestandsschutz“, erklärt Boltersdorf.

Wenn sich die Stadt vor Ort einen Überblick verschafft, kommt es auch vor, dass die Nachbarschaften erst einmal beruhigt werden müssen. Dann werden Termine vereinbart, bei denen sich Nachbarn auf neutralem Boden begegnen und austauschen können. „Aus diesen Gesprächen wissen wir auch, dass die Ursachen für die Animositäten oftmals nicht die Einfriedung sind, sondern wahrscheinlich ganz woanders herrühren“, sagt Boltersdorf. Trotzdem schaffe man es immer wieder, Kompromisse zu erzielen.  Die Frage, ob die Beschwerdeführer Recht haben oder nicht, lässt sich auch nicht immer eindeutig beantworten. „Wenn ein Zaun eine Höhe von 1,80 Meter haben sollte, er jedoch an einer oder sogar zwei Stellen vielleicht zwei Zentimeter höher ausfällt, dann hat der Beschwerdeführer im juristischen Sinne Recht, aber ein Abriss oder eine Korrektur wäre völlig unverhältnismäßig“, sagt Jörg Boltersdorf. Auch dann versuche man, Kompromisse zu erzielen.

Was man darf und was nicht, hängt auch vom genauen Wohnort ab. In sogenannten sonstigen Bereichen, zu denen die Verwaltung Kleve-Oberstadt, Kleve-Unterstadt, Kellen, Rindern, Reichswalde, Donsbrüggen und Materborn zählt, dürfen Einfriedungen im Vorgarten nur als Hecke bis zu einer Höhe von maximal 80 Zentimetern stehen. Und auch für alle anderen Fälle hat das Verwaltungsdeutsch Bestimmungen gefunden:  Außerhalb der Vorgärten sind Einfriedun­gen nur als Hecken, offene Holzzäune oder Draht­zäune bis zu einer Höhe von einem Meter zulässig. An mehrfach erschlossenen Grundstücken sind Hecken aus heimischen und standortgerechten Gehölzen bis zu einer Höhe von zwei Metern entlang einer Grundstücksseite erlaubt. Für Grundstücke, auf denen aufgrund zwingender Vorschriften nur im rückwärtigen Grundstücksbe­reich gebaut werden darf, sind zu den öffentlichen Verkehrsflächen Hecken aus heimischen und standortgerechten Gehölzen bis zu einer Höhe von zwei Metern möglich.

Nochmal anders sehen die Vorschriften für die Klever Kernstadt und die dörflichen Ortsteile Bimmen, Keeken, Schenkenschanz, Düffelward, Warbeyen, Griethausen, Brienen, Wardhausen, Salmorth aus.

Dass Nachbarschaftsstreit nicht ständig bei der Stadt ausgetragen wird, liegt auch an der Unwissenheit der Bürger. „Das sehen wir nicht nur am Beispiel der Einfriedungen“, sagt Boltersdorf. Da in aller Regel für die Errichtung von Zäunen, Mauern oder Hecken keine Baugenehmigung benötigt wird, gehen die Hauseigentümer davon aus, dass es auch keine Regeln gibt, die sie zu beachten haben. Auch ein Großteil der Gartenhäuschen, die im Handel angeboten werden, können in Kleve nicht ohne Genehmigung aufgestellt werden. „Leider haben wir es immer wieder mit Fällen zu tun, wo die Menschen für viel Geld ein viel zu großes Gartenhaus im Baumarkt erwerben“, sagt Boltersdorf. Dann beschweren sich die Nachbarn. „Und wir müssen mitunter behördlich eingreifen.“

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