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Kalkar NHG-Gelände: Rat beschließt Offenlage

Kalkar · Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Offenlage des Bebauungsplans für das NHG-Gelände beschlossen. Der Geltungsbereich des Plans wurde von bisher 1,9 auf nun 2,2 Hektar erweitert, um eine Fläche für weitere Stellplätze anbieten zu können.

Während der Offenlage des Planes, die noch in diesem Sommer erfolgen soll, können die Bürger ihre Anregungen oder Kritik einreichen. Über diese wird der Rat diskutieren, bevor er über dann endgültig über den Beschluss abstimmt. Erst dann kann die Schoofs Immobilien GmbH das Gelände um Bahnhof- und Gocher Straße wie geplant bebauen. Josef Schoofs möchte mit dem Projekt die Kaufkraft in der Stadt halten und die Brachlage am Rande der Innenstadt vermeiden. Insgesamt elf Millionen Euro will die Firma investieren.

Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde die Offenlage der Satzung für den Denkmalbereich "Kirchort Hanselaer". Der Entwurf der Satzung kann nun einen Monat lang eingesehen werden.

Gegen Ende der Sitzung mussten mehrere Ratsherren, inklusive des Bürgermeisters ihre Plätze räumen. Sie durften wegen Befangenheit — als Immobilienbesitzer — nicht mit über den Satzungsbeschluss "über besondere Anforderungen zur Pflege und zum Schutz der baulichen Eigenart des Stadtkerns der Stadt Kalkar" abstimmen. Willibald Kunisch (Grüne) übernahm kurzzeitig den Vorsitz von Gerhard Fonck. Die verblieben Ratsherren beschlossen die Satzungsänderung einstimmig.

In der Gestaltungssatzung, die ursprünglich aus dem Jahr 1977 stammt, war von Solar- oder Photovoltaikanlagen noch keine Rede. Dies wurde nun geändert. Demnach können Solaranlagen an denkmalgeschützten Gebäuden in Einzelfällen genehmigt werden, sofern sie auf Dachflächen angebracht werden, die nicht direkt von der angrenzenden Straße erkennbar sind. Außerdem müssen sie in die Dachdeckung integriert sein und dürfen eine Gesamtgröße von sechs Quadratmetern je Grundstück nicht überschreiten.

Photovoltaikanlagen — meist größer als Solaranlagen — sind im Stadtkern nicht zulässig.

(RP)
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