Entscheidung in Kleve Denkmalrecht steht Windkraft am Klärwerk nicht mehr im Weg

Kleve · Denkmalrechtliche Bedenken stehen einer Windkraftanlage auf dem Gelände des Klärwerks auf Samlorth in Kleve nicht mehr im Weg. Das ergaben mehrere Ortstermine mit Verwaltungsgericht und Bezirksregierung.

 Die Bedenken gegen eine Anlage wurde nach Ortsterminen ausgeräumt (Symbolfoto).

Die Bedenken gegen eine Anlage wurde nach Ortsterminen ausgeräumt (Symbolfoto).

Foto: dpa/Arne Dedert

Gegen diese Schlussfolgerung hat die Bezirksregierung als zuständige Behörde auch keine Rechtsmittel eingelegt. Damit habe man jetzt ein Urteil, mit dem die Umweltbetriebe der Stadt Kleve (USK) die Projektierung der Anlage weiter fortführen könne, sagt Karsten Koppetsch, USK-Vorstand.

Hintergrund: 2014 hatte man in der Stadt Kleve die Idee, mit einer großen Windkraftanlage  Strom zu erzeugen und das Klärwerk der Umweltbetriebe der Stadt Kleve (USK) klimaneutral zu machen. Das Windkraftwerk neben dem Klärwerk würde die Versorgung der Anlage autark machen und nochmals erhebliche Einsparungen an CO2 bringen. Doch die Umsetzung der Anlage hing seit Jahren an Widersprüchen, Gutachten und Gegengutachten fest. Jetzt ist zumindest eines klar: Denkmalschutzrechtliche Bedenken gibt es nicht: Die sogenannte Sichtachse vom Kupfernen Knopf in Kleve auf Hochelten, an deren Rand der Stromerzeuger seine Flügel drehen würde, wird von der Windkraftanlage nicht zu stark beeinträchtigt, so das Urteil nach Ortsterminen.

Da das Verfahren aber schon  so lange gedauert hat (was nicht unüblich ist), muss USK-Vorstand Karsten Koppetsch jetzt ein erneutes Gutachten über den Artenschutz vorlegen. Dazu braucht es eine ganzjährige Bestandserhebnung, die nochmals die Auswirkungen auf unter anderem Zug- und Brutvögel untersuchen muss. Dieses Gutachten kann dann nachgereicht werden. Das wird aber frühestens 2022 sein, so dass man nicht vor 2023 mit weiteren Maßnahmen am Windkraftwerk rechnen darf.

Ähnlich lange wird auch der von der SPD-Fraktion beantragte Ausbau der vierten Reinigungsstufe für das Klärwerk brauchen,  der im nächsten Ausschuss für die Umweltbetriebe der Stadt Kleve am Dienstag, 21. September, 16.30 Uhr im Rathaus der Stadt Kleve auf der Tagesordnung steht. Im Ergebnis wurde Einigkeit darüber erzielt, dass man sich grundsätzlich des Themas annehmen sollte, zumal die gesetzlichen Vorgaben formuliert seien, so Koppetsch in der Vorlage für den Ausschuss.

Fraktionsübergreifend ist man zu der Auffassung gekommen, dass zunächst die Fertigstellung des Leuchtturmprojektes „Innovative Thermokompaktanlage“ und deren Inbetriebnahme abgewartet werden soll. „Nach Inbetriebnahme und Etablierung der neuen Prozesse im Jahr 2022 sollen die notwendigen Analysen des geklärten Wassers hinsichtlich verbliebener Mikroschadstoffe durchgeführt werden. Dafür ist ein akkreditiertes Labor zu beauftragen“, erklärt Koppetsch den dann folgenden Weg. Die noch zu ermittelnden Kosten sollen im Wirtschaftsplan 2023 berücksichtigt werden. Damit soll zugleich auch geklärt werden, wie sich die Kosten für die vierte Reinigungsstufe auf den Gebührenhaushalt und damit für die einzelnen Verbraucher auswirken wird.

Die notwendigen Vergabeverfahren sollen zudem möglichst bereits im Jahr 2022 angestoßen werden, um in Frage kommende Auftragnehmer frühzeitig zu binden, heißt es in der Vorlage.

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