Landgericht Kleve Handyraub: Gerade noch Bewährung

Goch/Kleve/Düsseldorf · Die beiden Angeklagten – ein zur Tatzeit Jugendlicher aus Goch und ein Mann aus Alpen – legten vor dem Landgericht Kleve in der Schwanenburg Geständnisse ab und entschuldigten sich.

 Vor dem Landgericht in Kleve mussten sich zwei Räuber verantworten.

Vor dem Landgericht in Kleve mussten sich zwei Räuber verantworten.

Foto: van Offern, Markus (mvo)

Wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung ist ein 19-jähriger Gocher am Freitag verurteilt worden. Die Jugendkammer des Klever Landgerichtes verhing eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung gegen den Angeklagten. Dieser hatte im September 2018 (im Alter von 17 Jahren) zusammen mit einem gesondert verfolgten Komplizen einen Privatverkäufer von Mobiltelefonen ausgeraubt.

Auf der Anklagebank nahm am Freitag neben dem Gocher ein weiterer Komplize Platz: Der heute 22-jährige Alpener fuhr die beiden Räuber nach Düsseldorf und wartete dort als Fluchtwagenfahrer. Wegen Beihilfe wurde er zu 18 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt. Geplant war es, den Handyverkäufer unter dem Vorwand zu treffen, man wolle die Handys im Gesamtwert von fast 6000 Euro kaufen – und den Mann dann unter Einsatz eines Elektroschockers auszurauben. Doch es lief nicht wie geplant. Der geständige Hauptangeklagte und auch der Geschädigte aus Düsseldorf schilderten den Ablauf vor Gericht ähnlich: Man habe sich zunächst zu zweit in der Öffentlichkeit getroffen und sei dann in die Wohnung des Düsseldorfers gegangen, um den Kauf abzuwickeln. Dort sollte dann der angebliche Halbbruder des Gochers mit dem restlichen Geld hinzustoßen

Doch kein Halbbruder stieß hinzu, sondern der gesondert verfolgte mutmaßliche Komplize. „Du kriegst gar nichts“, habe der Komplize zu dem Handyverkäufer gesagt. Dann zückte der Komplize den Elektroschocker und aktivierte ihn – wohl zur Einschüchterung –, bevor sich die beiden Gäste die vier Mobiltelefone schnappten und flüchteten.

„Ich bin kein Kämpfer. Ich bin nicht bereit für solche Situationen“, sagt der 37-jährige Geschädigte im Zeugenstand, sichtlich aufgewühlt. Umso beachtlicher leistete er am Tatabend Gegenwehr: Er lieferte sich mit den beiden Räubern eine handfeste Auseinandersetzung, welche sich bis auf die Straße zog. Dort eilte dem Geschädigten ein Nachbar zu Hilfe, und gemeinsam konnten die beiden den gesondert verfolgten Räuber bis zum Eintreffen der Polizei festhalten. Dem Gocher Angeklagten gelang zunächst die Flucht mithilfe des Alpener Angeklagten. Aber weit kamen sie auch nicht: Die Polizei nagelte den Fluchtwagen keinen Kilometer vom Tatort entfernt fest.

Beide Angeklagten – der Gocher und der Alpener Fahrer – legten am Freitag Geständnisse ab und entschuldigten sich für die Tat. „Die Tat ist ihm völlig über den Kopf gewachsen“, erklärte der Verteidiger des Gochers im Plädoyer. Sein Mandant sei kein „schwerer Junge“, die Tat – wenngleich kein „Kavaliersdelikt“ – nicht durchdacht  gewesen. Die Jugendkammer wählte nach langer Urteilsberatung andere Worte: „Doch, meine Herren, sie sind echte Räuber. Und die Beratung hat so lange gedauert, weil es keineswegs sicher war, dass sie hier mit Bewährungsstrafen davonkommen“, so der Vorsitzende Richter. Eine „erhebliche kriminelle Energie“ sei in der sehr wohl durchdachten Tat zu erkennen. Zu den Bewährungsstrafen ordnete die Kammer Entschädigungszahlungen zugunsten des Düsseldorfers an. Der Gocher Hauptangeklagte muss zudem 100 Sozialstunden leisten.

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