Brief an den Bürgermeister Bürger fordert Verbot von Böllerverkauf in Kevelaer

Kevelaer · Ditmar Schädel appelliert an die Stadt, den Verkauf und das Zünden von Feuerwerkskörpern zu verbieten. Der Bürgermeister sagt, dass könne die Stadt nicht entscheiden.

 Viele fordern, diesmal auf Böller zu verzichten.

Viele fordern, diesmal auf Böller zu verzichten.

Foto: dpa/Christoph Schmidt

Auch in Kevelaer wird darüber diskutiert, wie Silvester in diesem Jahr gefeiert werden soll. Ditmar Schädel hat jetzt in einem Brief an Bürgermeister Dominik Pichler gefordert, den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu verbieten. „Angesichts der Pandemie und der stetig steigenden Zahlen von Infektionen halte ich es für absolut unverantwortlich, dass in Kommunen die Erlaubnis für privates Feuerwerk bestehen bleibt“, schreibt er. Das führe zu weiteren unkontrollierten Kontakten. Zudem bestehe die Gefahr, dass Rettungsdienste und Krankenhäuser durch Verletzungen durch Knallkörper zusätzlich belastet würden. Aktuell werde erwogen, den Handel deutlich einzuschränken, die Schulen und Kitas erneut zu schließen, die privaten Kontakte zu Weihnachten und zum Jahreswechsel gravierend zu reduzieren. „Alles Maßnahmen, die schmerzlich sind und sicher nicht einfach zu vermitteln. Dass dann aber so ein Risikopotential wie das Feuerwerk unbegrenzt akzeptiert wird, das konterkariert doch die notwendigen Einschnitte in Grundrechte“, meint Schädel. Das Verbot von Feuerwerk fände sicher mehr Akzeptanz als die Einschränkung der Kirchenbesuche oder familiärer Kontakte zum Jahresende. Er appelliert daher an die Verwaltung der Stadt: „Verbieten Sie in der aktuellen Lage jeglichen Verkauf und die Verwendung von Feuerwerk zum Jahresende.“

Bürgermeister Dominik Pichler erläutert in seinem Antwortschreiben, dass ihm nicht klar sei, auf welcher Rechtsgrundlage er das tun könnte. „Das Verbot des Böllerverkaufs liegt meines Erachtens nicht in der Entscheidungskompetenz einzelner Kommunen“, so Pichler. Es zeichne sich aber derzeit ab, dass es unmittelbar nach Weihnachten zu erheblichen Verschärfungen kommen werde. „Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass der Landesgesetzgeber die von Ihnen gewünschten Entscheidungen trifft.“ Der habe über die Corona-Schutzverordnung die Möglichkeiten dazu.

(zel)
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