Corona im Kreis Viersen Ausgangssperre gilt nicht für Jäger

Kreis Viersen · Zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest ist die Jagd auf Schalenwild weiterhin erlaubt, teilt das zuständige Landesministerium mit.

 Wildschweine zeigen sich meist nachts, weshalb Jäger auch nachts raus dürfen, um sie zu bejagen.

Wildschweine zeigen sich meist nachts, weshalb Jäger auch nachts raus dürfen, um sie zu bejagen.

Foto: Franz-Heinrich Busch

Die Ausgangsbeschränkungen im Rahmen der Bundes-Notbremse gelten nicht für Jäger. Das teilte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) auf Anfrage mit. Das Land Nordrhein-Westfalen habe sich wie andere Bundesländer dafür eingesetzt, die Jagdausübung unter Paragraph 28b Absatz 1 Nummer 2 Ziffer f) des Infektionsschutzgesetzes des Bundes zu fassen, wonach Ausnahmen von der Ausgansgsperre zwischen abends 22 Uhr und morgens 5 Uhr aus „gewichtigen und unabweisbaren Zwecken“ zulässig sind.

Nach Abstimmung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft laute die Rechtsauffassung dazu in Bezug auf die Jagdausübung während der Ausgangssperre wie folgt: „Angesichts der grundlegenden Bedeutung der Jagd für die Bekämpfung und Prävention der Afrikanischen Schweinepest sowie den Schutz der land- und forstwirtschaftlichen Kulturen und des Gemüse- und Weinbaus vor Wildschäden auf den Flächen der land- und forstwirtschaftlichen Eigentümer stellt die Ansitz- oder Pirschjagd auf Schalenwild in der Zeit der Ausgangssperre einen gewichtigen und unabweisbaren Zweck dar“, teilte das Landesumweltministerium mit.

Damit sind Jäger von der Ausgangssperre ausgenommen – wenn sie allein unterwegs sind. Diese Regelung gilt nicht nur für Berufsjäger, wie ein Ministeriumssprecher auf Anfrage verdeutlichte, sondern für alle Jäger. Ebenso dürfe Fallwild – das sind Wildtiere, die zum Beispiel durch Krankheit oder Hunger zu Tode gekommen sind – während der Ausgangssperre geborgen werden. Auch die Bergung von Fallwild falle unter den Ausnahmetatbestand f) (das sind „gewichtige und unabweisbare Zwecke“) oder e) (wenn der nächtliche Einsatz der Versorgung von Tieren dient).

Zum Schalenwild, auf das die Ansitz- oder Pirschjagd auch in der Zeit der Ausgangssperre erlaubt ist, gehören die dem Jagdrecht unterliegenden Paarhufer. Ihre Klauen werden auch „Schalen“ genannt. Zum Schalenwild wird das Schwarzwild gezählt, also Wildschweine. Und die werden meist nachts bejagt, wie Heinrich Prießen, Vorsitzender der Kreisjägerschaft und Hegeringleiter in Kempen, erklärt: Tagsüber seien so viele Menschen in Wald und Flur unterwegs, corona-bedingt sogar noch mehr als sonst, dass die Tiere nur nachts aus der Deckung kämen. Ab Mai dürfe auch Rehwild bejagt werden, so Prießen. Das geschehe aber nicht während der Ausgangssperrzeiten, sondern tagsüber.

Kostenpflichtiger Inhalt Für die Jäger ebenfalls ein wichtiger Punkt ist die Suche nach Rehkitzen, für die die Kreisjägerschaft Drohnen einsetzt. Die Suche nach den im hohen Gras liegenden Kitzen, denen sonst der Tod durch Mähdrescher droht, müsse morgens zwischen 4 und 5 Uhr erfolgen, so Prießen – also ebenfalls innerhalb der Zeit der Ausgangssperre. Danach steigen die Temperaturen, per Wärmebildkamera könnten die Tiere dann nicht mehr gefunden werden. „Für die Suche per Drohne haben wir eine Ausnahmegenehmigung bekommen“, berichtet Prießen, in der kommenden Woche gehe es los, weil dann die Mahd beginne.

Der Landesjagdverband weist darauf hin, dass nach Paragraph 13 Absatz 2 Ziffer 7 Veranstaltungen zur Jungwildrettung, insbesondere vor dem Mähtod, durch Vergrämen oder Absuchen der zu mähenden Fläche mit dem Hund oder eine Drohne zulässig sind.

(biro)
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