Hückeswagen Neue Aufenthaltsregeln für Schulhöfe und Spielplätze?

Hückeswagen · Die Stadt will eine Änderung der Nutzungsregelungen für Spielplätze und Schulhöfe. Die Entscheidung dazu fällt erst im Rat Ende des Monats.

 Auf Spielplätzen sollen sich nach Auffassung der Verwaltung keine Jugendliche über 16 Jahre und junge Erwachsene aufhalten dürfen – nur wenn sie die Aufsicht über die spielenden Kinder führen.

Auf Spielplätzen sollen sich nach Auffassung der Verwaltung keine Jugendliche über 16 Jahre und junge Erwachsene aufhalten dürfen – nur wenn sie die Aufsicht über die spielenden Kinder führen.

Foto: Moll, Jürgen (jumo)

Das Treiben von Jugendlichen und junger Erwachsenen auf den Schulhöfen ist der Stadtverwaltung ein Dorn im Auge. Immer wieder wird dort Alkohol konsumiert, Müll hinterlassen oder die Wände mit Graffiti beschmiert. „Wir haben Probleme mit Personen, die sich dort aufhalten, wo sie sich nicht aufhalten sollten“, berichtete Roland Kissau vom Ordnungsamt am Donnerstagabend im Heimatmuseum, als er im Haupt- und Finanzausschuss über die veränderten Regelungen für Schulhöfe und Spielplätze in der Ordnungsbehördlichen Verordnung vorstellte.

 Die Verwaltung hat festgestellt, dass auf den Schulhöfen unterschiedliche Aufenthalt- und Nutzungszeiten gelten. Daher kommt es bei Streifen des Ordnungsdienstes aufgrund der unklaren und uneinheitlichen Regelungen immer wieder zu Problemen, wenn auf Schulhöfen „unberechtigte Personen“ angetroffen werden. Die Stadt will nun den Paragraf 6 „Kinderspielplätze und Schulhöfe“ entsprechend anpassen.

Demnach dürfen Spielplätze nur noch von Kindern bis 14 Jahre genutzt werden, soweit nicht durch Schilder eine andere Altersgrenze festgelegt ist. Die städtischen Schulhöfe stehen außerhalb des Schulbetriebs nur Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahre frei. Ebenso Älteren, wenn sie denn „in dort berechtigter Weise“ Aufsicht führen. Andere Aktivitäten auf Spielplätzen – vor allem Skateboard fahren, Inlineskaten und Fußballspielen – sind hingegen verboten. Letzteres stieß bei Karin Wroblowski (FDP) auf Widerstand: „Auf kleinen Spielplätzen ist das natürlich nicht möglich, aber etwa auf dem großen auf dem Dierl könnten doch Kinder Fußball spielen“, sagte sie. Dazu versicherte Kissau: „Unser Ordnungsdienst geht schon mit Augenmaß vor. Er wird drei Zehnjährige, die dort kicken, bestimmt nicht wegschicken.“

Einhergehen mit der neuen Regelung sollen auch einheitliche Verbotsschilder, die dann aufgestellt werden. Die Entscheidung fällt am 27. Februar in der Ratssitzung.

(büba)
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