Kirchenregeln in Corona-Zeiten Kein Gesang und schweigende Kommunion

Hückeswagen · Das Erzbistum Köln hat Regeln für den Besuch von öffentlichen Gottesdiensten und Heiligen Messen aufgestellt, die ab dem kommenden Wochenende auch in der Pfarrkirche St. Mariä Himmelfahrt gelten.

Die Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer Ansteckung mit Covid-19 stellt hohe Anforderungen an die Gemeinden. Das Erzbistum Köln beispielsweise hat daher Regeln für den Besuch von öffentlichen Gottesdiensten und Messen aufgestellt, die ab dem Wochenende auch in der Pfarrkirche St. Mariä Himmelfahrt gelten.

Demnach wird die Kirche 30 Minuten vor den Gottesdiensten geöffnet. Ordnungshelfer nehmen die Besucher in Empfang und führen sie zu ihren Plätzen (s. Info-Kasten). Vorher müssen sich alle Gläubigen nach einer Handdesinfektion in eine Liste eintragen, damit mögliche Kontakte rekonstruieren werden können. Diese Listen müssen im Falle einer Ansteckung an das Gesundheitsamt weitergegeben werden, was bedeutet, dass für alle Teilnehmer eine 14-tägige Quarantäne angeordnet werden würde. „Zwei Meter Abstand sind unbedingt einzuhalten, auch beim Warten vor der Kirche. Daher müssen Absperrungen und Markierungen strikt beachtet werden“, heißt es in dem Regelwerk.

In die Pfarrkirche dürfen bis zu 75 Personen gemeinsam Gottesdienst feiern. Sind alle verfügbaren Plätzen belegt, müssen Besucher unter Umständen auch abgewiesen werden. Familien, Ehepaare und alle aus demselben Haushalt können in der Bank zusammensitzen. Das Tragen von Mund/Nasenschutz wird nachdrücklich empfohlen, auch wenn auf das gemeinsame Singen verzichtet wird, um den Ausstoß der Atemluft so gering wie möglich zu halten. An der Kommunion möchte die Kirche dennoch festhalten. Empfangen werden kann sie schweigend mit ausgestreckten Armen, um den Abstand zu wahren. Mund- und Kelchkommunion sind nicht möglich, Kinder werden berührungslos gesegnet. Für die Kollekte stehen am Eingang Körbe bereit.

Selbst das Verlassen der Kirche ist geregelt und erfolgt bankweise von hinten nach vorne. Das Kirchengelände sollte danach ohne Aufenthalt verlassen werden. Neben den Gottesdiensten sind auch kirchliche Taufen und Begräbnisfeiern im familiären Kreis möglich, Heiratswillige müssen sich jedoch derzeit noch gedulden.

(heka)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort