Corona-Krise Das dürfen wir noch – trotz Corona

langenfeld/monheim · In Langenfeld und Monheim gilt die Rechtsverordnung des Landes. Was bedeutet das?

 Am Winkelsweg in Langenfeld hängt ein Plakat mit einem Appell des Bürgermeisters, möglichst zu Hause zu bleiben.

Am Winkelsweg in Langenfeld hängt ein Plakat mit einem Appell des Bürgermeisters, möglichst zu Hause zu bleiben.

Foto: Rheinische Post/Stephan Meisel (mei)

Es gilt in beiden Städten die einheitliche Rechtsverordnung des Landes, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Doch es gibt immer noch Unsicherheiten: Was darf der Bürger jetzt noch? Hier Antworten auf einige Fragen:

Darf ich jetzt noch auf die Straße?

Ja, es besteht keine Ausgangssperre, lediglich der Kontakt zu anderen Personen ist durch die Rechtsverordnung des Landes NRW beschränkt worden.

Was passiert, wenn ich zufällig jemanden treffe – darf ich mit ihm reden?

Ja, wenn Sie allein unterwegs sind und eine weitere Person treffen. Sind Sie bereits in Begleitung, dann ist ein kurzes „Hallo, wie geht’s?“ sicherlich unproblematisch. Aber halten Sie dennoch ausreichend Abstand (1,5 bis 2 Meter) und beschränken Sie das Gespräch auf ein Minimum. Telefonieren Sie doch stattdessen lieber.

Was passiert, wenn ich mit meinen Kindern eine andere Mutter mit ihrem Kind treffe?

Ein solches Treffen ist unzulässig, weil mehr als zwei Personen, die nicht in einer häuslichen Gemeinschaft leben, zusammenkommen.

Darf ich im Wald oder im Park spazieren gehen oder Fahrrad fahren?

Ja, selbstverständlich. Frische Luft tut immer gut.

Was passiert, wenn ich einen Rohrbruch habe? Dürfen Handwerker noch ausrücken?

Ja. Handwerker und Dienstleister können ihrer Tätigkeit mit Vorkehrungen zum Schutz vor Infektionen weiterhin nachgehen. Ausgenommen sind nur solche, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann.

Wenn mein Auto kaputt geht – wird es noch repariert?

Ja, die Übergabe und spätere Rückgabe des Fahrzeugs in der Werkstatt ist unbedenklich und zeitlich nur von kurzer Dauer, beachten Sie nur den Mindestabstand. Lieferanten und Großhändler dürfen noch verkaufen und liefern.

Darf ich meinen Geburtstag zu Hause mit Freunden feiern?

Rechtlich ja. Aus Solidarität allen anderen Menschen gegenüber, sollte aber darauf verzichtet werden. Vergessen Sie bitte nie, dass insbesondere diese Form von Zusammenkünften, die über einen längeren Zeitraum stattfinden, das Übertragungsrisiko enorm steigern.

Meine hochbetagte Mutter muss zum Arzt – darf ich Sie hinbringen?

Ja.

Darf ich meinen mobilen Friseur kommen lassen?

Nein. Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann (Nagelstudios, Friseurbetriebe, Tatoostudios, Massagestudios), sind untersagt.

Essen gehen kann ich nicht mehr – darf ich mir Speisen bestellen und abholen? Darf ich sie mir liefern lassen?

Ja und ja. Wichtig: Der Verzehr von „verpackten“ To-go-Speisen ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt. Das Liefern bestellten Essens nach Hause ist zugelassen.

(tobi)
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