Grevenbroich Solidaritätsumlage: Veto der Stadt hilft nicht

Grevenbroich · Bei einem Treffen machte Innenminister Ralf Jäger gestern klar, dass Grevenbroich 2014 zahlen muss.

Grevenbroich: Solidaritätsumlage: Veto der Stadt hilft nicht
Foto: Linda Hammer

Bürgermeisterin Ursula Kwasny hat gestern an einer Gesprächsrunde mit NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) im Kreishaus Neuss teilgenommen. Thema: die Solidaritätsumlage. Jäger hatte am Dienstag mitgeteilt, dass sich die Stadt Grevenbroich an der Umlage beteiligen und rund 1,39 Millionen Euro für ärmere Städte in NRW zahlen muss — trotz ihrer drohenden Überschuldung 2016. Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage der Stadt pochte Kwasny beim Treffen darauf, dass das Innenministerium die der Berechnung für die Solidaritätsumlage zugrundeliegenden Zahlen noch einmal überprüfen soll. "Die Stadt Grevenbroich befindet sich seit 1994 im Haushaltssicherungskonzept und ist längst Nothaushaltskommune. Da kann es doch nicht sein, dass wir jetzt auch noch an andere Städte zahlen sollen", sagte sie.

Innenminister Ralf Jäger erteilte dem Vorstoß von Ursula Kwasny jedoch eine klare Absage. "Er hat unmissverständlich klargemacht, dass wir für 2014 zahlen müssen", betonte Kwasny. "Als Grundlage für die Modellberechnung, welche Städte eine Solidaritätsumlage zahlen müssen, wurden für die Stadt Grevenbroich steuerstarke Jahre zugrunde gelegt. Das hat zur Einstufung als besonders finanzstarke Kommune geführt." Bei einer Berechnung im kommenden Jahr sehe das vermutlich wieder ganz anders aus, meinte Kwasny. Die Solidaritätsumlage wird maximal sieben Jahre lang erhoben, jährlich überprüft und endet 2020.

Als entscheidendes Kriterium bei der Berechnung dient die sogenannte Abundanz. Kommunen werden als abundant bezeichnet, wenn die Finanzkraft (Steuerkraft) höher ist als der auf den normierten Berechnungsgrundlagen des Gemeindefinanzierungsgesetzes basierende Finanzbedarf. Faktisch hat dies jedoch häufig nichts mit einem tatsächlichen finanziellen Überschuss zu tun. Kommunen können also selbst dann als abundant und finanzstark eingestuft werden, wenn sie sich im Nothaushalt befinden beziehungsweise weitere Kassenkredite aufnehmen müssen, um ihre laufenden Ausgaben zahlen zu können. Dies sei in Grevenbroich der Fall, heißt es im Rathaus.

(abu)
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