Autodiebstahl Einbrecher und Autodieb aus Grevenbroich in Haft

Grevenbroich · Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen ergaben sich konkrete Hinweise, dass der Mann für mindestens einen Einbruch, in eine Waschanlage in Viersen, im Oktober diesen Jahres in Betracht kommen könnte.

 Ein Festgenommener wird von der Polizei abgeführt.

Ein Festgenommener wird von der Polizei abgeführt.

Foto: Jochen Tack

Ein Autodieb aus Grevenbroich ist jetzt in Neuss festgenommen worden. Wie die Kreispolizei jetzt mitteilt, wurde ihr am Donnerstagabend gegen 21.30 Uhr ein verdächtiger Toyota mit Wuppertaler Städtekennung gemeldet. Ersten Erkenntnissen zufolge, sollte es sich dabei um ein gestohlenes Auto handeln.

Während der Fahndung entdeckte eine Streifenwagenbesatzung den verdächtigen Toyota-Corolla im Neusser Ortsteil Selikum. Als die Polizisten sich dem Auto, das nun an der Cranachstraße stand, näherten, sprangen plötzlich drei dunkel gekleidete Personen aus einem angrenzenden Gebüsch und flüchteteten. Nach kurzer Verfolgung stellten die Polizeibeamten einen der drei Tatverdächtigen, einen 23-jährigen Mann aus Grevenbroich. Der Grund seines verdächtigen Verhaltens sei auch schnell klar gewesen, wie die Polizei berichtet: Bei dem Toyota- Corolla habe es sich tatsächlich um einen vor drei Tagen in Solingen gestohlenen Wagen gehandelt. Dabei sei das montierte Kennzeichen ebenfalls entwendet worden, fügt die Kreispolizei hinzu.

Der Grevenbroicher, der der Polizei bereits bekannt gewesen sei, wurde vorläufig festgenommen. Beamte des Neusser Fachkommissariats übernahmen die weiteren Ermittlungen. Im Zuge der umfangreichen Ermittlungen ergaben sich konkrete Hinweise, dass der Mann für mindestens einen Einbruch, in eine Waschanlage in Viersen, im Oktober diesen Jahres in Betracht kommen könnte. Entsprechendes Diebesgut konnte zwischenzeitlich unter anderem im gestohlenen Toyota sichergestellt werden. Der 23- Jährige wurde am Freitag auf Antrag der Staatsanwaltschaft einem Haftrichter vorgeführt und sitzt jetzt in Untersuchungshaft. Ob der Tatverdächtige noch für weitere ähnlich gelagerte Delikte zur Rechenschaft gezogen werden kann, sollen die noch andauernden Ermittlungen ergeben.

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