Politik Staatssekretär verspricht Hilfe für Betuwe-Lärmschutz

(RP) Recht zufrieden kehrten die Bürgermeister der Betuwe-Kommunen von Emmerich bis Oberhausen von Gesprächen mit dem Parlamentarischen Staatssekretär Enak Ferlemann vom Bundesverkehrsministerium in Berlin zurück.

 Die Bürgermeister bei Staatssekretär Enak Ferlemann (Mitte) Links Bürgermeistert Christoph Gerwers, hinten Bürgermeister Peter Hinze.

Die Bürgermeister bei Staatssekretär Enak Ferlemann (Mitte) Links Bürgermeistert Christoph Gerwers, hinten Bürgermeister Peter Hinze.

Foto: Stadt Rees

Auf Vermittlung der Bundestagsabgeordneten aus den Kreisen Kleve und Wesel sowie der Stadt Oberhausen tauschten sich die Gesprächsteilnehmer über die Forderungen aus dem Niederrheinischen Appell sowie die Folgen des neuen Eisenbahnkreuzungsgesetzes aus.

Dabei versicherte Staatssekretär Ferlemann, dass die Forderungen, soweit gesetzlich vertretbar, an das Eisenbahnbundesamt mit der Bitte um wohlwollende Prüfung weitergegeben worden seien. Die Betuwe-Anliegerkommunen hatten bereits Mitte 2017 Staatssekretär Ferlemann den Appell überreicht, in der Folge die Forderungen aufgeführt und schließlich auch eine Kostenschätzung an das Verkehrsministerium übermittelt.

Ferlemann lobte das Engagement der Kommunen und erklärte, dass insbesondere in Sachen transparenter Lärmschutz alle Kommunen ähnliche Lösungen erwarten könnten, wie sie der Stadt Rees für den Planungsabschnitt Haldern zugesagt worden sind.

Die Stadt Rees hatte in Gesprächen mit der Bahn erreicht, dass in der Ortslage der etwas teurere transparente Lärmschutz entlang der Strecke errichtet werde, der allerdings den gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutz gewährleisten muss. Hier würden alle Kommunen selbstverständlich gleich behandelt.

Ferlemann stellte fest, dass die durch die Arbeitsgruppe Betuwe gemeinsam mit den Bundestagsabgeordneten erreichte 100-Prozentförderung der Bahnübergangsbeseitigungen, an denen die Kommunen nach dem alten Eisenbahnkreuzungsgesetz bislang kostenmäßig zu einem Drittel bei Gemeindestraßen beteiligt waren, Vorbild für die neuen Regelungen im Eisenbahnkreuzungsgesetz war. Danach tragen Bund, Bahn und das jeweilige Bundesland sämtliche Kosten.

Ferlemann versicherte, dass die Anlieger-Kommunen an den kreuzungsbedingten Kosten nicht mehr beteiligt würden, unabhängig davon, ob die Städte mit allen Betuwe-Planungen auf ihrem Stadtgebiet einverstanden sind und den sogenannten Konsens erklärt haben. Die Bürgermeister nahmen die klare Aussage des Staatssekretärs mit großer Freude auf, dass sie nunmehr einzelnen Kreuzungsvereinbarungen auf ihrem Stadtgebiet zustimmen können, ohne Gefahr zu laufen, auf Kosten sitzen bleiben zu müssen, wenn bei anderen Bahnübergangsbeseitigungen Dissens zwischen Stadt und Bahn besteht.

Die Kommunen werden nunmehr in der nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe Betuwe gemeinsam mit den jeweiligen Bürgerinitiativen die konkreten Folgen für die einzelnen Städte diskutieren.

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