Kreis Kleve Erster bestätigter Geflügelpest-Fall in NRW

Emmerich · In Nordrhein-Westfalen gibt es den ersten amtlich bestätigten Fall der Geflügelpest. Das hochansteckende Virus wurde bei einer in Emmerich verendeten Wildgans festgestellt.

 Ein Schild mit dem Schriftzug „Geflügelpest“ hängt an einem Zaun (Symbolfoto).

Ein Schild mit dem Schriftzug „Geflügelpest“ hängt an einem Zaun (Symbolfoto).

Foto: dpa/Stefan Sauer

Eine in Emmerich tot aufgefundene Wildgans ist nachweislich an der Geflügelpest gestorben. Das ergab eine Analyse durch das Friedrich-Löffler-Institut. Das Tier war am Deich verendet. Damit gibt es den ersten bestätigten Fall der Geflügelpest bei einem Wildvogel in Nordrhein-Westfalen. Bei der Wildgans wurde das hochansteckende H5N8-Virus nachgewiesen. Die Geflügelpest grassierte bereits im Winter 2016/17.

Die Veterinärabteilung des Kreises Kleve verzichtet jedoch auf das Einrichten von Schutzzonen um den Fundort. Diese Entscheidung sei nach Abschätzung möglicher Risiken erfolgt, weil die Wildgans in einem Gebiet ohne hohe Geflügeldichte gefunden wurde.

Aufgrund der derzeit schnellen Ausbreitung der Geflügelpest in anderen deutschen Bundesländern, darunter etwa Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, sowie in anderen EU-Staaten, beobachtet der Kreis Kleve die Lage allerdings „intensiv“, wie es in einer Mitteilung heißt. Das Monitoring werde erweitert.

Bei einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest im Kreis Kleve müsse daher damit gerechnet werden, dass im gesamten Kreisgebiet eine Stallpflicht für Geflügel angeordnet werde, teilte der Kreis mit. Alle Geflügelhalter seien daher gebeten, sich bereits jetzt auf eine mögliche Umsetzung vorzubereiten. Geflügelhalter, die ihre Bestände noch nicht bei der Veterinärabteilung angemeldet haben, sollen dies sofort nachholen – auch, wenn sie nur ein einziges Tier besitzen.

Das NRW-Landwirtschaftsministerium mahnte die nordrhein-westfälischen Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit. „Nur konsequent eingehaltene Biosicherheitsmaßnahmen können Hausgeflügelbestände effektiv vor einer Eintragung des Erregers schützen“, teilte das Ministerium mit. Eine Aufstallpflicht werde noch nicht angeordnet. Derzeit stehe in NRW noch die Prävention im Vordergrund.

Die auch Vogelgrippe genannte Geflügelpest ist eine Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen Vögeln vorkommt. Bei Hühnern und Puten werden nach Angaben des Ministeriums die höchsten Erkrankungs- und Sterberaten beobachtet – teilweise bis zu 100 Prozent. Bei intensivem Kontakt können sich auch Menschen anstecken. Die Geflügelpest ist eine anzeigepflichtige Tierseuche und wird daher staatlich bekämpft.

Der Kreis Kleve bittet, tot aufgefundene Wasser-, Aas- und Greifvögel nicht anzufassen, sondern liegen zu lassen und die Veterinärabteilung zu informieren: per Mail an vet-verwaltung@kreis-kleve.de oder telefonisch unter 02821 85229.

(mba)
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