Am Düsseldorfer Flughafen erwischt Mann mit fast 500 Tagen Reststrafe wollte in die Türkei fliegen

Düsseldorf · Mit fast 500 Tagen Restfreiheitsstrafe auf dem Konto ist ein Mann am Düsseldorfer Flughafen bei der Ausreisekontrolle erwischt worden. Statt nach Izmir ging es somit ins Gefängnis. Zwei weitere Männer kamen glimpflicher davon.

 Blick in die Haupthalle des Düsseldorfer Flughafens.

Blick in die Haupthalle des Düsseldorfer Flughafens.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Bei der Ausreisekontrolle eines Fluges nach Izmir entdeckten Beamte der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am Mittwoch einen türkischen Staatsangehörigen, der von der Staatsanwaltschaft Münster per Haftbefehl gesucht wurde. Diese hatte im Februar dieses Jahres einen Haftbefehl gegen den in den Niederlanden lebenden 52-Jährigen erlassen.

Bereits im September 2010 war er wegen des Handels mit Betäubungsmitteln rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Da der Verurteilte während seiner Haftzeit aus Deutschland abgeschoben wurde, verblieb eine Restfreiheitsstrafe von 487 Tagen. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde der Mann durch an die zuständigen Justizbehörden überstellt.

Am Morgen desselben Tages stellten die Bundespolizeibeamten einen Mann fest, der mit einem Flug nach Diyarbakir in der Türkei reisen wollte. In diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Oldenburg im Februar dieses Jahres einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz gegen den 23-Jährigen ausgestellt.

Die siebentägige Erzwingungshaft konnte der in Delmenhorst lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 175 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss trat er seinen Flug nach Diyarbakir an.

Ein weiterer nach Diyarbakir-Reisender wurde knapp eine Stunde später durch die Bundespolizei kontrolliert und festgenommen. Gegen den 40-Jährigen lag ein kürzlich ausgestellter Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Bochum wegen Beleidigung vor. Doch auch der in Recklinghausen lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe von 19 Tagen durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 760 Euro abwenden und seine Reise nach Diyarbakir fortsetzen.

(csr)
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