Flughafen Düsseldorf Ausreise einer vermissten Person untersagt

Düsseldorf · Der Vorgang hört sich kurios an: Am Flughafen Düsseldorf wurde einer vermissten Person die Ausreise in die Türkei untersagt. Ein weiterer Reisender durfte nach Begleichung einer ausstehenden Schuld jedoch abfliegen.

Ein 24-jähriger Mann wurde am Donnerstag an der Ausreise nach Antalya gehindert, weil er von der Polizei Herborn in Hessen gesucht wurde. Der Mann war als vermisst gemeldet worden.

Nach Kontaktaufnahme mit der Polizei in Herborn stellte sich heraus, dass der Mann auf Beschluss des dortigen Amtsgerichts in eine Psychiatrie eingewiesen werden soll.

Da der Mann zudem dringend ärztliche Behandlung sowie eine Dialyse-Versorgung benötigte, wurde ihm die Ausreise nicht gestattet. Er wurde zur ärztlichen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht.

Bei einer weiteren Ausreisekontrolle eines Fluges in die Türkei wurde ein Mann entdeckt, der mit Haftbefehl gesucht wurde. Durch das Amtsgericht Papenburg wurde der 41-Jähriger bereits im Juli 2019 wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 110 Tagen oder einer Geldstrafe in Höhe von 5511,15 Euro verurteilt.

Er hatte bereits Anfang Dezember einen Betrag in Höhe von 500 Euro beglichen, sodass die Staatsanwaltschaft Osnabrück die Strafe des Mannes änderte. Bei seiner Ausreise am Donnerstag beglich er seine restliche Geldstrafe, umging damit die verbleibenden 81 Tage Haft und konnte seinen Flug nach Istanbul antreten.

(csr)
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