Neuss Rundfunkgebühr für jeden Haushalt

Neuss · Vor allem für die Mieter von Zweitwohnungen hat die neue Gebührenordnung der GEZ teure Folgen. Aber in Neuss gibt es bislang kaum Abmeldungen.

Fragen und Antworten zur Rundfunkgebühr
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Foto: dpa, dan soe sab

Die neue Rundfunkgebühr, die zum Jahreswechsel eingeführt worden ist, ist unter anderem für Menschen mit Zweitwohnsitz von Nachteil. Denn die müssen ab sofort doppelt zahlen, weil der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" als Nachfolger der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ab sofort für jeden Haushalt kassiert - unabhängig von der Anzahl der Geräte.

Im Vorfeld hatte es deshalb einige Kritik an der Regelung gegeben, die von manchen Bürgern als ungerecht betrachtet wird. Von Konsequenzen der Reform ist zumindest im Bürgeramt der Stadt Neuss bisher noch nichts zu spüren. "Wir verzeichnen keine erhöhten Abmeldungen von Zweitwohnsitzen wegen der neuen Gebührenberechnung", sagte Stadtsprecher Peter Fischer auf Anfrage.

Seine Vermutung: Die meisten Betroffenen haben noch gar nicht registriert, dass sie seit 1. Januar doppelt bezahlen müssen. "Vielleicht liegt es auch daran, dass wir hier in Neuss keine Zweitwohnsitzsteuer erheben. Ich könnte mir vorstellen, dass Menschen mit Zweitwohnsitz in Städten mit dieser Steuer eher auf die neue Regelung aufmerksam werden und sich abmelden, wenn sie den Steuerbescheid erhalten", mutmaßt Fischer. Die Annahme, dass es in den nächsten Wochen, quasi mit Verzögerung, noch zu einer steigenden Zahl von Abmeldungen bei den Zweitwohnsitzen in Neuss kommen wird, hält der Stadtsprecher für hypothetisch.

Auch Besitzer von Ferienwohnungen oder Gästezimmern müssen künftig mehr berappen. Zwar ist für jede Betriebsstätte die erste Ferienwohnung bzw. das erste Gästezimmer gebührenfrei, für jede weitere Wohnung und jedes weitere Gästezimmer fallen aber 5,99 Euro pro Monat an.

Ralf Heupts, Betriebsleiter des Lukaskrankenhauses, kann der neuen Regelung unterdessen etwas Positives abgewinnen. Denn die Gebühren für seine Einrichtung werden künftig nach der Zahl der Mitarbeiter erhoben. "Das macht es für uns unter dem Strich zwar etwas teurer, aber dafür ist der bürokratische Aufwand wesentlich geringer als zuvor, als wir alle möglichen Nachweise erbringen mussten, etwa wann und wo wir welches Gerät angeschafft haben", sagt er.

Heiner Kaumanns, Vorsitzender von Haus und Grund, sieht die Änderung bei der Rundfunkgebühr neutral. "Diese neue Verteilung von Lasten betrifft ja die Mietverhältnisse nicht", sagt er. Haus- und Grundeigentümer stünden nur in der Pflicht, ihren Mietern den Zugang zu Kommunikationsmitteln zu verschaffen. Die Rundfunkgebühren dagegen seien Privatausgaben.

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