Minijobs, Führerschein, Elterngeld 2013 - Was sich alles ändert

Düsseldorf · Neue Regelungen für die Rundfunkgebühr, mehr Geld für MInijobber und Unisextarife für Krankenversicherungen - wir erklären, was sich 2013 alles ändert, und wie das ihren Geldbeutel beeinflusst.

Gesetze und Gebühren – das ändert sich 2013
Infos

Gesetze und Gebühren – das ändert sich 2013

Infos
Foto: dpa, Arne Dedert

Üblicherweise gilt der Jahreswechsel als Termin für wichtige Gesetzesänderungen. Zum 1. Januar treten auch im kommenden Jahr wieder viele wichtige Änderungen in Kraft. Über die wichtigsten Neuerungen geben ARAG Experten einen kurzen Überblick.

GEZ An die Stelle der alten GEZ-Gebühr, die sich nach Gerätezahl und -art richtete, tritt eine Pauschale für alle Haushalte - der Rundfunkbeitrag. Er beträgt monatlich 17,98 Euro. So soll dem Schwarzsehen vorgebeugt werden. Empfänger von Sozialleistungen oder BAföG können sich auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen von der Gebühr befreien lassen.

Schornsteinfeger Die Monopolstellung der Bezirksschornsteinfeger wird abgeschafft. Ab sofort darf jeder Hausbesitzer seinen Schornsteinfeger frei wählen, ist aber gleichzeitig auch selbst für die Einhaltungen der Kehrfristen verantwortlich.

Pflegereform Insbesondere die steigende Zahl der Demenzkranken erhält mehr Leistungen. Auch ohne Pflegestufe erhalten altersverwirrte Menschen nun ein Pflegegeld von 120 Euro im Monat. Innerhalb der Pflegestufen wird der Pflegegeldsatz für Demenzkranke erhöht. Das gilt ebenso für Sachleistungen wie die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes.

Minijob Die Verdienstgrenze für Minijobber wird auf 450 Euro angehoben. Zeitgleich wird die Rentenversicherungspflicht eingeführt. Während es in der Vergangenheit eine freiwillige Angelegenheit war, den Arbeitgeberanteil in der Rentenversicherung auf den vollen Satz aufzustocken, fließen nun automatisch vier Prozent des Lohns in die Rentenkasse. Dieser Regelung kann allerdings widersprochen werden.

EU-Führerschein Ab dem 19. Januar tritt die dritte EU-Führerscheinrichtlinie in Kraft. Sie regelt unter anderem den Inhalt der Fahrerlaubnisklassen neu. Darüber hinaus gibt es eine Befristung auf 15 Jahre für ab 2013 ausgestellte Führerscheine. Alle zuvor ausgestellten behalten bis 2033 ihre Gültigkeit. Der Umtausch ist für normale Pkw- und Motorradfahrer lediglich ein Verwaltungsakt. Bus- und Lkw-Fahrer müssen sich nach Ablauf der Frist ärztlichen Untersuchungen unterziehen.

Unisex-Tarife Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs dürfen Versicherer beim Erheben ihrer Beiträge nicht mehr zwischen Frauen und Männern differenzieren. Davon profitiert aber nur das weibliche Geschlecht. Frauen ist daher angeraten, erst im nächsten Jahr neue private Kranken-, Pflege-, Renten- oder Risikolebensversicherungen abzuschließen.

Briefpreise Gestiegene Kosten seien für die erste Preiserhöhung seit 15 Jahren verantwortlich. So soll unter anderem der Versand eines Standardbriefs national nicht mehr 55 Cent, sondern 58 Cent kosten.

Ehrenamt Das Ehrenamt soll weiter gestärkt werden. So soll beispielsweise die Übungsleiterpauschale von 2100 auf 2400 Euro angehoben werden, die sogenannte Ehrenamtspauschale von 500 auf 720 Euro. Diese Beträge bleiben dann steuer- und sozialabgabenfrei.

Energieausweis Während Eigentümer, die eine Immobile verkaufen oder vermieten wollten, den Energieausweis bisher nur auf Verlangen des Interessenten vorzeigen mussten, ist das Vorzeigen dieses Dokuments nun Pflicht. Die konkreten Angaben zum Energieverbrauch sollen sogar schon bei Aufgabe der Wohnungsanzeige verpflichtend sein.

Elterngeld Die Berechnung des Elterngeldes wird vereinfacht. So wird nicht mehr der tatsächliche Nettoverdienst der letzten 12 Monate vor der Geburt zur Berechnung herangezogen, sondern eine Pauschale vom Brutto abgezogen und als Berechnungsgrundlage genommen. Da diese meist etwas höher ist als die tatsächlichen Sätze, ergibt sich in der Berechnung ein geringeres Nettoeinkommen und somit auch weniger Elterngeld. Freibeträge werden nicht mehr berücksichtigt. Wer mit einem Steuerklassenwechsel dem möglichen finanziellen Verlust vorbeugen will, sollte dies so schnell wie möglich tun, damit es sich überhaupt lohnt.

Die Anschaffung eines Elektrofahrzeugs als Dienstwagen wird ab 2013 steuerlich gefördert. Die bislang geltende Regelung, nach der der Arbeitnehmer ein Prozent vom Listenpreis des Wagens als geldwerten Vorteil versteuern muss, benachteiligt nämlich Elektrofahrzeuge, weil deren Listenpreis höher ist als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Deshalb wird künftig der Listenpreis bei Elektrofahrzeugen um die Kosten für die Batterie gemindert.

Höhere Stromkosten Durch die um 47 Prozent gestiegene Ökostromumlage, die auf den normalen Strompreis gerechnet wird, findet 2013 eine wahre Strompreisexplosion statt. Durchschnittlich müssen die Bundeshaushalte 12 Prozent Mehrkosten einrechnen. Der Tarif- oder Stromanbieterwechsel ist eine gute Möglichkeit, die Kosten in einem adäquaten Rahmen zu halten. Wer den Stromanbieter wechselt, sollte auch einen Blick ins Kleingedruckte werfen. Lockangebote, deren Festpreisgarantie lediglich ein paar Monate beträgt oder auch Angebote mit Vorauszahlungen werden schnell zur Kostenfalle statt zur Ersparnis.

Mehr Hartz IV Das Arbeitslosengeld II steigt in 2013 um 2,1 Prozent. Konkret ergibt sich für Erwachsene somit eine Erhöhung von 8 Euro im Monat. Singels erhalten demnach 382 statt 374 Euro und verpartnerte Arbeitslosengeld-II-Bezieher 345 statt 337 Euro.

Weniger Rentenbeiträge Die Rentenbeiträge sinken 2013 von 19,6 auf 18,9 Prozent. Grund ist die hohe Rücklage der Rentenversicherung. Daher bleibt den meisten Arbeitnehmern am Ende des Monats ein wenig mehr Geld in der Tasche. Bei einem Bruttomonats- einkommen von 800 Euro sind es 2,80 Euro, bei 2400 Euro bleiben 8,40 Euro und bei 5500 Euro sind es 19,25 Euro. Allerdings bleibt einigen Besserverdienern gar nichts. Denn auch die Beitragsbemessungssätze werden angehoben.

Keine Praxisgebühr mehr Ab 2013 müssen Patienten keine 10 Euro mehr beim Arzt abgeben. Die 2004 eingeführte, einmal im Quartal zu entrichtende Praxisgebühr entfällt. Das bedeutet auch, dass Patienten wieder ohne Überweisung Fachärzte konsultieren können.

(anch)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort