Änderungen bei den GEZ-Gebühren Mit Rasterfahndung gegen Schwarzseher
Düsseldorf · GEZ-Fahnder, die an Haustüren klingeln, um Schwarzseher aufzuspüren, gehören der Vergangenheit an. Stattdessen machen die Gebühreneintreiber künftig mit Datensätzen der Einwohnermeldeämter Jagd auf Beitragsflüchtlinge.
Die "Bild"-Zeitung berichtet, dass rund 849 000 Schwarzseher durch einen geplanten Abgleich dieser Daten ertappt werden sollen. Die Zeitung beruft sich auf ihr vorliegende Dokumente der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Stichtag ist demnach der 3. März.
Bis dahin sollen 69 Millionen Datensätze der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ) mit den Daten der Einwohnermeldeämter in Deutschland abgeglichen worden sein.
Zum neuen Jahr ist aus der GEZ der "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" oder kurz "Beitragsservice" geworden. Seitdem ist an die Stelle der bisherigen Rundfunkgebühr, die auf das Bereithalten von Empfangsgeräten erhoben wurde, der pauschale Rundfunkbeitrag getreten. Er fällt für jede Wohnung an, egal wie viele Empfangsgeräte und Bewohner es darin gibt.
Der Beitragsservice wird in den kommenden Wochen zunächst jeden anschreiben, der nach dem Datenabgleich in Verdacht steht, die Haushaltsabgabe nicht zu zahlen. Verweigert der Bewohner eine Anmeldung bei der Behörde und lässt sich keine bereits angemeldete Person in der entsprechenden Wohnung ermitteln, plant der Beitragsservice offenbar, zu drastischeren Mittel zu greifen.
"Für die Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren nutzt die GEZ alle zur Verfügung stehenden Vollstreckungsmaßnahmen", hieß es laut dem Zeitungsartikel bereits im Geschäftsbericht 2011 der GEZ. Dazu zählen auch Pfändungen von Forderungen, Sachpfändungen und Anträge auf Abnahme der "Eidesstattlichen Versicherung", was früher der Offenbarungseid war. Darüber hinaus soll es einen regelmäßigen Abgleich zwischen Beitragsservice und Einwohnermeldeamt gaben.
Die Gebührenreform wird vielfach kritisiert: Alleine bei den Landtagen gingen bereits Hunderte Beschwerden gegen den Beitrag ein. Der Passauer Jurist Ermano Geuer klagt vor dem Bayerischen Verfassungsgericht gegen die Gebühr. Jeder müsse den Beitrag zahlen, egal ob er die Leistung in Anspruch nimmt oder nicht, kritisiert er.
Einen Vorteil bietet der neue Beitragsservice lediglich für Wohngemeinschaften oder Kinder mit eigenem Einkommen, die noch bei den Eltern leben. Künftig muss nur noch ein Bewohner angemeldet sein, Mitbewohner sind vom Rundfunkbeitrag befreit. Sie müssen sich aber schriftlich abmelden.
Eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf erklärte dazu. "Wer keine Vorteile von der Änderung hat, muss nichts tun. Wer davon profitieren kann, muss sich melden."