17,98 Euro bezahlen Privathaushalte monatlich: Der Rundfunkbeitrag, durch den sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finanzieren, wird seit dem 1. Januar 2013 unabhängig davon erhoben, ob jemand ein Empfangsgerät hat. Zuvor war die GEZ, die Gebühreneinzugszentrale, 36 Jahre lang für das Einholen der Zahlungen zuständig, wenn ein Fernseher oder ein Radio genutzt wurde. Das Kölner Verwaltungsgericht hat zwei Klagen abgewiesen: Auch der haushaltsgebundene Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß. Die Kläger hatten argumentiert, dass es sich nicht um einen Beitrag, sondern eine unzulässige Steuer handele, die zudem den Gleichheitsgrundsatz verletze. Stimmt nicht, sagte das Gericht. Es komme nicht darauf an, ob es in einer Wohnung tatsächlich Rundfunkgeräte gebe.