Mit den GEZ-Gebühren, beziehungsweise dem Rundfunkbeitrag, finanziert der Bürger die Programme von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Diese Sender werden als deutsche, öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten bezeichnet. Dazu zählen zudem die ARD-Sender EinsPlus, Einsfestival und tagesschau24 sowie die Sender des ZDF, wie ZDFneo und ZDFinfo. 3Sat, Phoenix, KiKA und Arte werden von ARD und ZDF gemeinsam betrieben.
Der Rundfunkbeitrag muss dabei nicht mehr von den einzelnen Bewohnern, sondern von der gesamten Wohnung entrichtet werden. Mit dem Slogan Einfach. Für alle. Der neue Rundfunkbeitrag. werden die GEZ-Gebühren seit dem Jahr 2012 beworben. Aktuell ist der Beitrag auf 17,50 Euro pro Monat gesetzt. Er wurde zum 1. April 2015 um 48 Cent gekürzt.
Jedoch können Bürger von Ermäßigungen oder sogar Befreiungen der GEZ-Gebühren Gebrauch machen. Für Studierende, die Bafög empfangen und nicht mehr bei den eigenen Eltern wohnen, ist es möglich, einen Antrag auf Befreiung zu stellen und somit die Gebühren nicht bezahlen zu müssen. Diese Regelung tritt jedoch nur in Kraft, wenn diese Person alleine wohnt oder mit Bewohnern, die die gleichen Voraussetzungen erfüllen. Das Gleiche gilt für Arbeitslose und auch Behinderte erhalten nach eingehender Prüfung Ermäßigungen und müssen teilweise nur ein Drittel des Betrags, also 5,83 Euro monatlich, bezahlen. Die GEZ ist auf die freiwillige Meldung und das Anschreiben der Bürger angewiesen. Bis zum Jahr 2013 existierte ein Außendienst mit sogenannten GEZ-Kontrolleuren, die nach Versäumnis der Entrichtung des Rundfunkbeitrags das Geld einzutreiben versuchten. Mittlerweile bleibt der Gebühreneinzugszentrale lediglich die Abgleichung der eigens gesammelten Daten mit denen der Einwohnermeldeämter.