Fall Sami A. Stadt Bochum will Rückflug nach Deutschland bezahlen
Bochum · Die Stadt Bochum will den zu Unrecht nach Tunesien abgeschobenen Sami A. nach Deutschland zurückholen. Damit folgt sie dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Das Zwangsgeld sei somit nicht fällig.
Die Stadt Bochum hat nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Münster im Fall Sami A. angekündigt, alles zu unternehmen, um den nach Tunesien Abgeschobenen nach Deutschland zurückzuholen. Damit sei aus Sicht der Stadt auch das Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro hinfällig, sagte ein Sprecher am Donnerstag.
Das Gericht hatte am Mittwoch entschieden, dass der mutmaßliche Ex-Leibwächter von Osama bin Laden zurückzuholen ist. Es hatte damit eine Beschwerde Bochums zurückgewiesen.
Die Stadt Bochum erklärte, keine weiteren Rechtsmittel gegen die Entscheidung einzulegen. In diesem Einzelfall stelle die Ausländerbehörde eine sogenannte Betretenserlaubnis aus, damit der als islamistische Gefährder geltende Sami A. trotz der bestehenden Einreisesperre nach Bochum zurückkehren könne. Außerdem will die Stadt die Kosten für den Rückflug übernehmen.
Nach seiner Ankunft in Deutschland müsse A. sich umgehend bei der Ausländerbehörde der Stadt Bochum melden, hieß es. Er erhalte lediglich eine Duldung und keine Aufenthaltserlaubnis.
Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Ein Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, dass er wegen möglicher Foltergefahr nicht in das nordafrikanische Land zurückgeschickt werden dürfe, wurde erst übermittelt, als das Flugzeug mit A. bereits unterwegs war. Daraufhin hatte das Gericht die Rückholung des Mannes angeordnet. Das Verwaltungsgericht verhängte auch ein Zwangsgeld gegen Bochum, um die Stadt zur Rückholung zu bewegen.
A. droht in Tunesien eine Anklage wegen Terrorismus. Derzeit ist er auf freiem Fuß, hat aber keinen gültigen Reisepass. Das Untersuchungsverfahren gegen den Islamisten läuft nach Angaben der tunesischen Behörden weiter.