Fall Sami A. Gericht verhängt Zwangsgeld gegen Stadt Bochum

Gelsenkirchen · Im Streit um die Abschiebung von Sami A. erhöht das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen den Druck auf die Stadt Bochum. Die Kommune soll 10.000 Euro zahlen - erst einmal. Vielleicht wird der Betrag noch verdoppelt.

 Der Haupteingang zum Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Archiv):

Der Haupteingang zum Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (Archiv):

Foto: dpa/Caroline Seidel

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Freitag das bisher nur angedrohte Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt Bochum verhängt. Zugleich drohten die Richter der Kommune ein weiteres Zwangsgeld in gleicher Höhe an. Sie werfen der Stadt vor, sie habe weiterhin nicht ausreichend geprüft, ob Sami A. nach Deutschland zurückgeholt werden könne. „Die Festsetzung und erneute Androhung dienen der Durchsetzung der Verpflichtung der Stadt Bochum, den abgeschobenen Tunesier nach Deutschland zurückzuholen“, teilten die Richter mit.

Das NRW-Flüchtlingsministerium kündigte an, vor dem Oberverwaltungsgericht NRW gemeinsam mit der Stadt Bochum gegen die Zwangsgeldentscheidung Beschwerde einzulegen. Dies hat aufschiebende Wirkung, so dass zunächst kein Geld fließen wird.

Der mutmaßliche Ex-Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden war am 13. Juli aus Deutschland abgeschoben worden, obwohl das Gelsenkirchener Gericht am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies wegen Foltergefahr in Tunesien nicht zulässig sei. Weil in Tunesien gegen ihn ermittelt wird und sein Pass eingezogen wurde, kann er nach Angaben tunesischer Behörden zurzeit nicht nach Deutschland reisen.

Sami A. ist in Tunesien auf freiem Fuß. Das beweise, dass ihm in Tunesien keine Folter drohe, argumentiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf). Es beantragte deshalb die Aufhebung des gerichtlichen Abschiebeverbots. Der Antrag des Bamf sei am Freitag eingegangen, den Beschluss zum Abschiebeverbot abzuändern, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts. Das Bamf habe dabei auf die Entwicklung der vergangenen drei Wochen verwiesen. Der Umgang der tunesischen Behörden mit Sami A. beweise, dass ihm in Tunesien keine Folter oder unmenschliche Behandlung drohe.

Wann über den Antrag des Bamf entscheiden wird, steht noch nicht fest. Nach Angaben des Gerichts sieht die Verwaltungsgerichtsordnung vor, dass bei veränderten Umständen die Änderung einer Gerichtsentscheidung beantragt werden kann.

(wer/dpa/AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort