Im Vergleich zum Vorjahr Doppelt so viele Drohnen-Sichtungen über NRW-Gefängnissen

Düsseldorf · Sie können Handys, Drogen und Waffen schmuggeln, die Lage auskundschaften oder einfach unerlaubt Videos und Fotos machen: Drohnen in unmittelbarer Nähe von Haftanstalten sind eigentlich verboten, doch die Behörden haben kaum eine Möglichkeit, das zu überwachen.

 Als Drohnen werden unbemannte Fluggeräte bezeichnet. (Archivbild)

Als Drohnen werden unbemannte Fluggeräte bezeichnet. (Archivbild)

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Die Zahl der Drohnen-Sichtungen über den Gefängnissen Nordrhein-Westfalens hat sich verdoppelt. Während im vergangenen Jahr fünf Drohnen-Überflüge beobachtet wurden, waren es 2021 bis Mitte Dezember bereits zehn solcher Sichtungen. Das hat das NRW-Justizministerium in Düsseldorf auf dpa-Anfrage mitgeteilt.

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) will die Hersteller von Drohnen dazu verpflichten, die Geräte mit einer sogenannten harten Geo-Fencing-Funktion auszurüsten. Durch diese Software werden Drohnen daran gehindert, in gesperrten Luftraum zu fliegen.

Für die Justizvollzugsanstalten und deren nähere Umgebung gilt bereits ein Überflugverbot. Die Behörden haben bislang aber kaum Möglichkeiten, die Einhaltung des Verbots zu überwachen und Verstöße zu ahnden.

Befürchtet wird, dass mit den Drohnen Drogen, Waffen, Mobiltelefone oder andere verbotene Gegenstände in die Gefängnisse gelangen können. Dadurch werde die Sicherheit in den Gefängnissen gefährdet. Die Justizminister der Länder hatten sich Mitte November in Berlin darauf verständigt, die Bundesregierung zu bitten, sich für eine EU-weite Lösung des Problems einzusetzen.

(bora/dpa)
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