Änderung des Kommunalwahlrechts SPD-Fraktion prüft Verfassungsklage
Düsseldorf · In NRW soll das Kommunalwahlrecht geändert werden. Künftig soll es keine Oberbürgermeister-Stichwahl mehr geben und auch die Wahlkreise sollen neu eingeteilt werden. Die SPD-Opposition will dagegen klagen.
Die SPD-Fraktion im Landtag prüft eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplanten Änderungen des Kommunalwahlrechts. „Auch türkische Bürger haben ein Interesse daran, dass es genug Straßen und Kitas gibt“, sagte Fraktionschef Thomas Kutschaty. CDU und FDP wollen die Oberbürgermeister-Stichwahl abschaffen und die Wahlkreise neu einteilen. Künftig soll nicht mehr die Zahl der Menschen, sondern der Wahlberechtigten für die Größe eines Wahlkreises maßgeblich sein. Weil die SPD in Vierteln stärker ist, in denen mehr Nicht-EU-Ausländer ohne Stimmrecht leben, sieht Kutschaty Nachteile - auch für deren Interessenvertretung.