Corona-Pandemie Düsseldorf korrigiert Maskenpflicht

Düsseldorf · Nach einem Gerichtsurteil muss die Landeshauptstadt die eigenen Regelungen zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes überarbeiten. Gastronomie-Schließungen sind rechtens.

 Schilder wie diese gibt es in Düsseldorf viele. Foto: Federico Gambarini/dpa

Schilder wie diese gibt es in Düsseldorf viele. Foto: Federico Gambarini/dpa

Foto: dpa/Federico Gambarini

Nach einem Gerichtsurteil hat Düsseldorf die Maskenpflicht für das gesamte Stadtgebiet aufgehoben. Die Stadt arbeite aber nun auf Basis dieser Entscheidung an einer neuen Verfügung zur Maskenpflicht, die schon an diesem Dienstag erlassen werden soll, wie das Presseamt mitteilte.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte zuvor in einem Eilverfahren entschieden, die Düsseldorfer Regeln seien zu unbestimmt. Es sei nicht eindeutig erkennbar, wo und wann die Maskenpflicht genau gelte. Auch hatte das Gericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Abstandsregelung von fünf Metern.

Seit Mittwoch galt nahezu im gesamten Stadtgebiet Maskenpflicht. Ausgenommen waren unter anderem Grünanlagen. Die Stadtspitze hatte damit auf die steigende Zahl an Neuinfektionen reagiert. Bei Verstößen hätte ein Bußgeld von 50 Euro gedroht, das aber erst ab Dienstag verhängt werden sollte.

Rechtswissenschaftlern zufolge sagt der Gerichtsbeschluss nichts darüber aus, ob das Tragen von Masken generell rechtmäßig und sinnvoll ist: „Das Urteil sagt nur aus, dass die Stadt Düsseldorf technisch nicht sauber gearbeitet hat, denn es ist hier nicht erkennbar, wann eine Maske getragen werden muss“, sagte Sophie Schönberger, Verfassungsrechtlerin an der Universität Düsseldorf. Schönberger nahm die Stadt zugleich in Schutz: „Auch das Land hätte aktiv werden und eine generelle Maskenpflicht erlassen können, etwa wenn eine bestimmte Infektionsschwelle überschritten ist. Das hätte es den Kommunen einfacher gemacht.“

NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) begrüßte das Masken-Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts: „Diese Kontrolle durch die Justiz ist richtig und wichtig. Die Entscheidung zeigt: Unsere Gerichte entscheiden unabhängig, der Rechtsstaat funktioniert“, sagte er unserer Redaktion. Biesenbach äußerte aber zugleich Zweifel an Allgemeinverfügungen wie in Düsseldorf, die über die Verordnungen des Landes hinausgehen: „Natürlich muss man sich die Frage stellen, ob es sachdienlich ist, den Bürgern, die bereits weitreichende Einschränkungen zum Schutz aller akzeptieren, noch weitere Verpflichtungen im Alleingang in Form einer Allgemeinverfügung zuzumuten.“

Der NRW-Städtetag verteidigte das Vorgehen Düsseldorfs und anderer Kommunen: „Wir müssen es schaffen, den rasanten Anstieg der Corona-Infektionen abzubremsen. Sonst wird das Gesundheitssystem überfordert.“ Auch einige andere Städte hätten schon eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum angeordnet. Dies sei durch das Urteil in Düsseldorf nicht infrage gestellt – vorausgesetzt die Maskenpflicht sei für Bürger klar erkennbar und die Verhältnismäßigkeit sei gewahrt.

Dazu sagte SPD-Fraktionschef Thomas Kutschaty: „Handwerkliche Fehler wie diese in Düsseldorf kommen zustande, wenn man die Kommunen mit Aufgaben alleinlässt, für die es landesweit gültige Grundlagen braucht.“ Das Beispiel zeige, wie wichtig es ist, dass sich Städte und Gemeinden auf landesgesetzliche Regelungen beziehen könnten. In einem Brief, der unserer Redaktion vorliegt, fordert er die Fraktionen von CDU, FDP und Grünen auf, die Rolle des Landtags in der Pandemie zu stärken. „Jede Verordnung der Landesregierung darf künftig nur mit Zustimmung des Parlaments erfolgen“, sagte Kutschaty.

Leitartikel, Nordrhein-Westfalen

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort