Kolumne Studentenleben Achtung Zwangsversetzung

Germanistik-Studierende aufgepasst: Ende März endet die alte Prüfungsordnung. Wer bis dahin sein Studium noch nicht beendet hat, muss mit zahlreichen Neuerungen rechnen, die im Zweifelsfall mehr Arbeit bedeuten.

Luca Schafiyha studiert Germanistik und Politikwissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Luca Schafiyha studiert Germanistik und Politikwissenschaften an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.

Foto: Richard Salomon

Studierende der Germanistik an der Heinrich-Heine-Universität, die noch nach der alten Prüfungsordnung 2011/13 studieren, müssen sich bis Ende März ranhalten. Die Prüfungsordnung läuft zum 31. März 2023 aus. Hat man bis dahin sein Studium nicht abgeschlossen, beziehungsweise gewisse Kriterien nicht erfüllt, droht die Zwangsversetzung in die aktuelle Prüfungsordnung 2018. Das werden die meisten nicht wollen, da sonst für sie mit ziemlicher Sicherheit neue Leistungsnachweise anstehen. Dabei kann es sich um weitere Klausuren, Hausarbeiten oder Beteiligungsnachweise handeln, einschließlich der Kurse, die man dann zusätzlich besuchen müsste. Wie umfangreich das Ganze genau aussähe, das weiß niemand so genau. Wobei: Wahrscheinlich weiß es schon irgendjemand ganz genau, aber kommuniziert es nicht so gut.

Dass mit der Kommunikation an der Heinrich-Heine-Universität bezüglich der scheidenden Prüfungsordnung ist allgemein so eine Sache. So erhielten Germanistik-Studierende von offizieller Seite ganz lapidar insgesamt zwei E-Mails, die sie darauf hinwiesen, dass die PO 11/13 ausläuft und man nun zügig abschließen solle, um den Wechsel zu vermeiden. Zum Vergleich: Für eine eher alltägliche und wie ich finde deutlich unwichtigere Information, etwa der Hinweis, dass man noch an der Online-Evaluation des letzten Seminars teilnehmen sollte, erhält man schon mal gerne bis zu fünf automatisierte Mails.

Glücklicherweise saß ich letztes Semester in einem Kurs mit einem sehr engagierten Dozenten, der von sich aus das Thema ansprach und sich mit uns Studierenden wöchentlich dazu austauschte und einige Fragezeichen rund um den bürokratischen Akt aufzulösen vermochte. Die Folge in erwähntem Seminar, war ein wöchentliches Frage- und Antwort-Spiel zur aktuellen Lage der Bestimmungen durch das Prüfungsamt, die sich teilweise missverständlich lasen und etliche Nachfragen nach sich zogen.

Die aktuellste Deutung, die so auch vom Prüfungsamt bestätigt wurde, lautet sinngemäß, dass bis zum 31. März 2023 alle Prüfungen bis auf eine einzige, abgeschlossen oder angemeldet sein müssen, um noch einmal für das kommende Sommersemester rückgemeldet werden zu können und die offene letzte Prüfung absolvieren zu können. Durch diese Regelung ist es also möglich, während des Sommersemesters die letzte Prüfungsleistung abzuschließen, bevor die alte Prüfungsordnung dann endgültig und ein für alle mal aufgelöst wird. Hat man mehr als eine Prüfungsleistung noch nicht angemeldet, folgt der Wechsel in die neue Prüfungsordnung 2018, genaue Konsequenzen unklar, weil sehr individuelle Sachlage. Im allerbesten Fall schließt man alles bis zum Stichtag ab und scheidet mit der alten Prüfungsordnung aus dem Studium, mit Abschluss, versteht sich.

Wer also sein Dasein als Dauerstudent beenden möchte, findet mit dem Stichtag Ende März einen Ansporn. Wer seine Karriere als Langzeitstudi fortsetzen will, sollte sich mit der jeweiligen Studienberatung kurzschließen, um in Erfahrung zu bringen, was ein PO-Wechsel mit sich bringt. Gut zu wissen: In Ausnahmefällen können mit guter Begründung vor dem Prüfungsamt auch Ausnahmen gemacht werden.

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