Die Ökonomin Mütterrente – aber richtig!

Von der willkürlichen Stichtagsregelung geht ein beschämendes Signal aus. Eine Gleichbehandlung muss her – finanziert vom Steuerzahler, nicht vom Beitragszahler.

Von der willkürlichen Stichtagsregelung geht ein beschämendes Signal aus. Eine Gleichbehandlung muss her — finanziert vom Steuerzahler, nicht vom Beitragszahler.

Mindestlohn, Mindestrente, Mietbremse — die künftige Koalition plant zur Einlösung ihrer Wahlkampf-Versprechen viele Wohltaten, die ökonomisch unsinnig sind. Auch die Mütterrente ist von der Union vor allem zu Wahlkampf-Zwecken erdacht worden. Wenn es der Union allein um die Sache ginge, hätte sie die Mütterrente längst einführen können. Gleichwohl gibt es gute Gründe für die Mütterrente — wenn man sie richtig gestaltet.

Nach geltendem Recht erhalten Frauen für jedes nach 1992 geborene Kind ein Jahr Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Das entspricht einer Rente von 28,14 Euro. Für jedes nach 1992 geborene Kind gibt es drei Jahre und 84,42 Euro. Nun kennt die Sozialversicherung durchaus viele Stichtags-Regelungen, doch dieser Stichtag ist einst völlig willkürlich rückwirkend gesetzt worden. Das Signal ist beschämend: Ausgerechnet die Frauen erhalten weniger Rente, die ihre Kinder zu Zeiten bekommen haben, als es noch keine Kitas und Ganztagsschulen gab und das Selbsterarbeiten einer Rente entsprechend schwieriger war. Ausgerechnet die Frauen der Generation werden bestraft, die noch genug Kinder in die Welt gesetzt hat, ohne die eine umlagefinanzierte Rentenversicherung nicht funktioniert. Es ist höchste Zeit, diese Willkür zu beseitigen. Für vor 1992 geborene Kinder soll es nun wenigstens ein Jahr Kindererziehungszeit, also 28,14 Euro, zusätzlich geben.

Das Ganze ist nicht billig: 6,5 Milliarden kostet dies im Jahr. Umso wichtiger ist die saubere Finanzierung. Den Beitragszahlern darf man diese Last nicht aufhalsen — auch nicht, weil die Rentenkasse konjunkturbedingt gerade auf großen Reserven sitzt. Das wird sich auch wieder ändern. Familienförderung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Finanziert werden muss das durch einen höheren Bundeszuschuss an die Rentenkasse. Streicht der Bund im Gegenzug etwa das unsinnige Eltern- und Betreuungsgeld, hat er die Summe rasch zusammen.

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(RP)
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