Die Ökonomin Warum Studiengebühren sozial sind

Auch Niedersachsen schafft die Gebühr ab. Dabei kann sie – richtig konstruiert –Fehlentscheidungen verhindern, soziale Ungerechtigkeit beseitigen, die Lehre verbessern.

Auch Niedersachsen schafft die Gebühr ab. Dabei kann sie — richtig konstruiert —Fehlentscheidungen verhindern, soziale Ungerechtigkeit beseitigen, die Lehre verbessern.

Jetzt also auch Niedersachsen! Vor wenigen Tagen kündigte die rot-grüne Regierung in Hannover an, die Studiengebühren zum Wintersemester 2014/2015 abzuschaffen. Seit 2006 waren dort 500 Euro pro Semester fällig gewesen. In der Spitze hatten sieben Bundesländer Studiengebühren eingeführt, keins ist übrig geblieben. Selten ist eine gute Idee so rasch im politischen Alltag geschreddert worden.

Das erste Argument der Gegner: Studiengebühren schrecken ab. Die Statistik zeigt aber anderes: Die Studenten-Zahl sank nicht, zu einer Massen-Abwanderung aus Gebühren-Ländern kam es auch nicht. Gebühren können Studenten aber von Fehlern abhalten. Wer zahlen muss, überlegt es sich hoffentlich zweimal, ob er "irgendetwas mit Menschen oder Kultur" studiert. Umfragen zeigen auch, dass Studierende bereit sind zu zahlen, wenn sie dafür etwas bekommen. Der Gleichgewichtspreis entspricht der marginalen Zahlungsbereitschaft, sagt der Ökonom. Was nichts kostet, ist nichts, sagt der Volksmund.

Zweites Argument der Gegner: Gebühren sind unsozial, weil sie gerade Kinder armer Eltern vom Studium abhalten. Falsch. Unsozial ist es, dass der Handwerks-Geselle viele tausend Euro für seine Meister-Ausbildung zahlen muss, der angehende Manager hingegen eine teure Uni-Ausbildung geschenkt bekommt. Derzeit finanziert die Krankenschwester mit ihren Steuern das Gratis-Studium für ihren künftigen Chefarzt. Das ist unsozial — und nicht die Studiengebühr, wenn man sie vernünftig ausgestaltet. So muss es großzügige Stipendien für Begabte geben und die Möglichkeit der nachgelagerten Entrichtung (zahlen erst, wenn das Gehalt fließt).

Drittes Argument: Studiengebühren verschwinden im Staatshaushalt. Auch das sticht nicht. Nur für Steuern gilt das Non-Affektations-Prinzip, sie wandern ohne Zweckbindung in den großen Topf. Bei Gebühren ist das anders, sie werden zweckbestimmt erhoben. Dass manchen Unis nur eine unsinnige Verwendung der Gelder eingefallen ist, was die Rechnungshöfe auf den Plan rief, spricht gegen die Unis — nicht gegen Studiengebühren.

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(RP)
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