Start der Rentenserie Pension oder Rente – wer bekommt was?

Serie | Düsseldorf · Pensionen orientieren sich am letzten Gehalt, Renten an den Jahre langen Einzahlungen. Die Pensionen liegen damit in der Regel weit höher als die Renten. Forderungen nach einer Vereinheitlichung der Systeme weist der Beamtenbund zurück.

 Die Info der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung (DRV) bekommt jeder, der mindestens 27 Jahre alt ist. (Symbol)

Die Info der gesetzlichen Deutschen Rentenversicherung (DRV) bekommt jeder, der mindestens 27 Jahre alt ist. (Symbol)

Foto: dpa-tmn/Marijan Murat

Als das Allensbach-Institut die Deutschen zuletzt nach ihren größten Sorgen fragte, dominierten drei Antworten: Klimawandel, Coronavirus, Einkommensverluste – in dieser Reihenfolge. Beim Thema Einkommensverluste geht es nicht nur um die aktuelle Lage, sondern auch um die Versorgung im Alter. Mir Argusausgen vergleichen sich dabei viele Rentner und Pensionäre, deren Versorgungssysteme ganz unterschiedlich funktionieren. Was leisten diese wirklich?

Gesetzliche Rente

Angestellte zahlen zusammen mit dem Arbeitgeber aktuell 18,6 Prozent ihres Bruttolohns in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Die ist zwar als Umlageverfahren organisiert: Arbeitnehmer von morgen finanzieren Rentner von morgen. Dennoch gilt das Äquivalenzprinzip: Wer lange arbeitet und viel verdient, bekommt auch im Alter viel Rente heraus.

Aktuell gilt: Ein Arbeitnehmer, der 41.541 Euro brutto im Jahr verdient, liegt im Schnitt aller Versicherten. Für seine Beiträge erhält er in der Rentenversicherung einen Entgeltpunkt gutgeschrieben. So sammelt er Jahr für Jahr Punkte. Die Summe der Entgeltpunkte wird beim Eintritt in den Ruhestand mit dem Rentenwert multipliziert, aktuell liegt der bei 34,19 Euro. Zudem berücksichtigt die Rentenformel noch weitere Faktoren.

Eine Berechnung der Deutschen Rentenversicherung für unsere Redaktion gibt eine Orientierung, was dabei herauskommt: Wer 45 Jahre jeden Monat 1000 Euro brutto verdient hat, bekommt demnach eine gesetzliche Rente von 444 Euro im Monat. Bei 4000 Euro sind es schon 1778 Euro.  Auch einen Maximalwert gibt es: Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in Westdeutschland aktuell bei 7100 Euro im Monat. Alles, was man darüber hinaus verdient, führt nicht zu höheren Beiträgen und Rentenansprüchen. Wer stets so viel verdient hat, kommt auf eine Monatsrente von 3156 Euro.

Auf der einen Seite gehen von der Bruttorente noch die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung ab. Zudem müssen Senioren bei entsprechend hohem Einkommen auch Steuern zahlen. Auf der anderen Seite beziehen viele nicht nur eine gesetzliche, sondern auch eine Betriebsrente. Gerade in der Energie-, Stahl- und Chemiebranche liegen die Betriebsrenten teilweise deutlich über der gesetzlichen Rente.

Was den einzelnen Arbeitnehmer künftig erwartet, verrät die Renteninformation, die die Rentenversicherung jedes Jahr an alle Versicherten verschickt, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Jahre eingezahlt haben. Unter dem Stichwort „Höhe Ihrer künftigen Regelaltersrente“ erfährt der Versicherte, welche Rente er mit Erreichen seiner Regelaltersgrenze zu erwarten hat, wenn er weiter so viel Beitrag zahlt wie im Schnitt der vergangenen fünf Jahre. Unter dem Stichwort „Rentenanpassung“ rechnet die Versicherung vor, was es gibt, wenn die Rente bis dahin jährlich um ein oder zwei Prozent steigt.

Beamten-Pension

Staatsdiener zahlen hingegen in keine Versicherung ein, sondern erhalten von ihrem Dienstherrn gemäß dem Alimentationsprinzip eine Pension. Diese wird aus Steuermitteln gezahlt und richtet sich grundsätzlich nach dem letzten Gehalt und der Beschäftigungsdauer. Maximal gibt es 71,75 Prozent vom letzten Gehalt.  Doch dieser Höchstruhegehaltssatz wird erst nach 40 Jahren in durchgehender Erwerbsbiographie erreicht. Wegen ihrer langen Ausbildung erreichen Akademiker dies oft nicht. Der durchschnittliche Ruhegehaltssatz liegt bei rund 66 Prozent.

Insgesamt fallen die Pensionen höher aus als die Renten. Ein Professor könnte etwa mit einer monatlichen Höchstpension von 4999 Euro in den Ruhestand gehen, ein Gerichtsvollzieher mit 2485 Euro. Von den Bruttopensionen gehen die Einkommensteuer und die Ausgaben für die private Krankenversicherung ab. Beamte erhalten zwar auch im Ruhestand eine Beihilfe ihres früheren Dienstherrn in Höhe von 70 Prozent für die Krankenkosten. Doch es gibt Eigenanteile, und auch die Lücke müssen die Versorgungsempfänger selbst durch eine private Krankenversicherung schließen.

Beamte im aktiven Dienst können – ähnlich wie Angestellte - etwas über ihre spätere Versorgung im Alter erfahren. Das Landesamt für Besoldung in NRW etwa bietet im Internet einen Versorgungsrechner an (www.beamtenversorgung.nrw.de).

Weil die Versorgung der Beamten im Alter im Schnitt höher liegt und die Alterung der Gesellschaft den Rentenkassen zu schaffen macht, gibt es immer wieder Überlegungen, auch Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Der Deutsche Beamtenbund (dbb) weist das energisch zurück: „Die Probleme der Rentenversicherung werden sicher nicht gelöst, in dem wir Beamten einbeziehen“, sagte dbb-Chef Ulrich Silberbach unserer Redaktion. „Die Menschen werden – zum Glück - immer älter und beziehen ihre Rente wesentlich länger. Diese fundamentale Tatsache verändern Sie nicht dadurch, dass Sie mehr Beitragszahler in das System reinholen und dabei verkennen, dass die im Regelfall  dann allein schon aufgrund von Aus- und Vorbildung zwar zunächst Einzahler, später aber auch langjährige Rentenempfänger auf hohem Niveau sind.“ Silberbach mahnte: „Wir brauchen in den Alterssicherungssystemen keine Gleichmacherei, sondern demografiefeste Lösungen.“

Zugleich kritisierte der Chef des Beamtenbunds, dass der Staat nicht genug für die Pensionen zurücklegt: „Fakt ist, dass Generationen von Politiker verantwortlich dafür sind, dass der Staat nicht ausreichend Rücklagen für die Versorgungszusagen an Beamte gebildet hat.“

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