RKI stuft Land neu ein Ganz Spanien nun Risikogebiet – was heißt das für Urlauber?

Madrid · Am Freitag hat das Robert-Koch-Institut ganz Spanien zum Corona-Risikogebiet erklärt, die Infektionszahlen steigen im Land rapide an. Bald könnte es sogar als Hochinzidenzgebiet gelten.

 Auch die Insel Palma de Mallorca, die bislang nicht als Risikogebiet galt, ist von der neuen Entscheidung des RKI betroffen.

Auch die Insel Palma de Mallorca, die bislang nicht als Risikogebiet galt, ist von der neuen Entscheidung des RKI betroffen.

Foto: dpa/Clara Margais

Noch am Freitagmorgen plädierte die spanische Tourismusministerin in einem Radio-Interview an die anderen Regierungen dafür, keinen Alarm wegen der steigenden Infektionszahlen zu schlagen. Eigentlich reagierte sie damit auf eine entsprechende Warnung aus Frankreich. Nur Stunden später stufte aber auch das Robert-Koch-Institut (RKI) Spanien als einfaches Risikogebiet ein. Das Land könnte sogar bald als ein sogenanntes Hochinzidenzgebiet eingestuft werden – die aktuelle Sieben-Tage-Inzidenz in Spanien liegt Stand Freitag bereits bei 201. Doch was bedeutet die aktuelle Entscheidung des RKI für deutsche Urlauber?

Welche konkreten Folgen ergeben sich für deutsche Turisten in Spanien?

Zunächst einmal folgt aus der Einstufung als Risikogebiet, dass das Auswärtige Amt vor touristischen Reisen in das beliebte Urlaubsland abraten wird. Das hat jedoch nur Empfehlungscharakter, praktische Folgen ergeben sich für Urlauber daraus kaum. Zwar gilt bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine zehntägige Quarantänepflicht – diese kann aber mit einem negativen Test umgangen werden und gilt nicht für vollständig Geimpfte und Genesene.

Bei Einreise aus einem Risikogebiet muss man ohnehin spätestens 48 Stunden nach der Ankunft ein negatives Testergebnis oder einen Nachweis über die Impfung oder Genesung vorlegen. Laut RKI müssen diese Nachweise auch über das Einreiseportal www.einreiseanmeldung.de hochgeladen werden.

Auf welcher Grundlage hat das RKI die Entscheidung getroffen?

Maßgeblich ist die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz, also die neuen Infektionsfälle pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Ab einer Inzidenz von 50 kann das RKI einzelne Regionen oder ganze Länder als einfaches Risikogebiet einstufen, was nun auch mit Spanien passiert ist. Zuvor waren nur sechs der 17 spanischen Regionen Risikogebiet. Die Balearen mit Mallorca sowie die Kanaren blieben verschont. Nun ist das ganze Land betroffen.

Könnte Spanien bald Hochinzidenzgebiet werden?

Das scheint zum jetzigen Zeitpunkt sehr wahrscheinlich. Wenn das Infektionsgeschehen in den kommenden Tagen gleich bleibt oder sich sogar verschärft, könnte das RKI bei der nächsten Einstufung die Gefahr noch höher einschätzen als jetzt. Die Infektionsrate in Spanien hat sich wegen der ansteckenderen Delta-Variante zuletzt verdoppelt. Als Hochinzidenzgebiete werden Länder oder Regionen eingestuft, die eine Inzidenz von 200 überschreiten. Spanien hat diese Grenze am Freitag bereits erreicht.

Was passiert, wenn Spanien als Hochinzidenzgebiet eingestuft wird?

Für solche Länder oder Regionen gelten schärfere Regeln als für die einfachen Risikogebiete. Wer in einem Hochinzidenzgebiet Urlaub macht und nicht geimpft oder genesen ist, muss künftig für mindestens fünf Tage nach der Einreise in Quarantäne. Erst danach kann diese Pflicht für Getestete aufgehoben werden, ansonsten beträgt die Dauer zehn Tage.

Was bedeutet das für Arbeitnehmer?

Wer sich bei seinem Spanien-Urlaub mit Corona infiziert, hat laut des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu sechs Wochen. „Das gilt auch dann, wenn Sie für diese Zeit unter Quarantäne gestellt werden“, heißt es vom DGB. In einzelnen Fällen können Arbeitnehmer ihren Anspruch auf die Zahlungen verlieren, wenn sie ihre Erkrankung selbst verschuldet habe. Dafür muss man sich aber leichtfertig oder gar vorsätzlich Risiken ausgesetzt haben. „Alleine eine Reise in ein Risikogebiet spricht nicht für einen solchen Verstoß“, so der DGB.

Kann ich meine Reise stornieren?

Nicht ohne Weiteres. Laut des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs (ADAC) können Reisende nach dem deutschen Recht nur dann kostenfrei stornieren, wenn die vereinbarte Leistung nicht erfüllt werden kann. „Das wäre zum Beispiel denkbar, wenn der Flughafen nicht angeflogen werden kann oder der Hotelier Ihnen keine Übernachtung anbieten darf“, heißt es vom ADAC. Das ist bei einem einfachen Risikogebiet aber nicht der Fall. Bei einer Stornierung könnte man sich auf eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts berufen – allerdings wird diese aktuell nur noch für Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiete ausgesprochen. So sind Reisende in einfache Risikogebiete aktuell bei Stornierungen auf die Kulanz der Anbieter angewiesen.

(mit dpa)
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