Chaotische Relegation gegen Hertha BSC Als Otto Rehhagel Halbangst bekam

Düsseldorf · Am Samstag trifft Fortuna zum ersten Mal seit dem legendären Relegations-Rückspiel 2012 wieder auf Hertha BSC. Wir stimmen mit einer Artikelserie auf das Wiedersehen ein. Teil zwei befasst sich mit den Prozessen vor dem DFB-Sportgericht.

 Schon Halbangst? Hertha-Trainer Otto Rehhagel mit dem mittlerweile verstorbenen Fortuna-Manager Wolf Werner nach dem 2:2 im Relegationsrückspiel am 15. Mai 2012 in Düsseldorf.

Schon Halbangst? Hertha-Trainer Otto Rehhagel mit dem mittlerweile verstorbenen Fortuna-Manager Wolf Werner nach dem 2:2 im Relegationsrückspiel am 15. Mai 2012 in Düsseldorf.

Foto: RP/imago sportfotodienst

Nach den chaotischen Umständen des Relegations-Rückspiels zwischen Fortuna und Hertha BSC am Abend des 15. Mai 2012 denken die meisten: Viel schlimmer kann es eigentlich nicht mehr kommen. Doch sie irren sich. Bereits in den Stunden nach dem 2:2 in der Stockumer Arena, das die Düsseldorfer nach dem 2:1-Hinspielsieg in Berlin sportlich in die Bundesliga gebracht hat, deutet sich ein Protest des gescheiterten Bundesligisten an. Tatsächlich legt Hertha tags darauf beim DFB Einspruch gegen die Wertung des Rückspiels ein – und eröffnet damit einen Rechtsstreit, der das Spiel in Sachen Kuriositäten noch um Längen übertrifft.

Peter Frymuth hat es irgendwie gleich geahnt. „Ich weiß nicht, ob ich nach diesen Bildern froh sein soll“, sagt der damalige Vorstandsvorsitzende der Fortuna und heutige DFB-Vizepräsident bereits am Spielabend. „Ich hätte nicht gedacht, dass so etwas bei uns möglich wäre.“ Nach dem offiziellen Berliner Einspruch bleibt ihm und seinen Vorstandskollegen nichts anderes übrig, als die geplante Aufstiegsfeier abzusagen, denn die Ermittlungen des Kontrollausschusses beginnen sofort.

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Mitten in diese hinein platzt allerdings die Nachricht, dass Schiedsrichter Wolfgang Stark bei der Düsseldorfer Polizei gegen Herthas Profi Levan Kobiaschwili Anzeige wegen Körperverletzung erstattet hat. Der Georgier war gemeinsam mit seinen Teamkameraden Christian Lell und Peter Niemeyer in die Refereekabine eingedrungen und hatte es im Gegensatz zu den beiden anderen nicht bei unflätigen Beleidigungen bewenden lassen. Ihr Vorwurf an den Landshuter: Es sei „feige“ gewesen, das Spiel nach der 22-minütigen Unterbrechung wegen des verfrühten Platzsturms fortsetzen zu lassen.

Das Vorgehen Kobiaschwilis und seiner Spießgesellen erschüttert die Argumentation der Berliner um ihren in Düsseldorf geborenen Manager Michael Preetz während der Sportgerichtstage beim DFB in Frankfurt erheblich. Denn Herthas Anwalt Christoph Schickhardt hat eine besondere Strategie ausgearbeitet, bei der der Faktor „Angst“ eine wichtige Rolle spielt. Erstes Beispiel: der Berater der brasilianischen Hertha-Profis Raffael und Ronny. Der behauptet in der Verhandlung allen Ernstes, er habe sich mit seinem Körper schützend über die Kinder des Brüderpaars werfen müssen, um sie vor randalierenden Düsseldorfern zu schützen – auf der Ehrentribüne.

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Zweites Beispiel: der Berliner Co-Trainer Ante Covic. Der erzählt dem Vorsitzenden Richter Hans E. Lorenz, er habe solche Todesangst vor den marodierenden Düsseldorfer Horden gehabt, dass er die ganze Zeit weinend auf der Kabinentoilette gelegen habe. Zudem erklärt Torhüter Thomas Kraft, er habe sich während der Fortsetzung der Partie nicht konzentrieren können, weil er sich vor den Polizeihunden am Spielfeldrand gefürchtet habe. Bitter für Kraft, dass während des Prozesses in den Medien Fotos auftauchen, auf denen er fröhlich mit seinen beiden riesigen Rottweilern spielt.

Das Problem der an diesem Tag allzu dick auftragenden Hertha ist zudem, dass die Aussagen der Spieler wie auswendig gelernt wirken. Niemeyer kommt gar ins Stottern, als hätte er sich nicht recht an die Maßgaben seines Anwalts erinnern können. Nicht zuletzt deshalb merkt Lorenz an, dass er die von Berliner Seite ständig ins Feld geführte „Todesangst“ nicht recht erkennen könne.

Am nachhaltigsten in Erinnerung bleibt freilich die Aussage des Berliner Trainer-Altmeisters Otto Rehhagel: Er habe sich während des Platzsturms an die Bombennächte im zweiten Weltkrieg erinnert gefühlt, die er mit seinen Eltern in einem Essener Bunker verbracht habe. Auf die Nachfrage des Gerichts, ob er also Angst gehabt habe, antwortet Rehhagel mit einem legendär gewordenen Begriff: „Halbangst.“

Am 25. Mai darf die Frankfurter Fortuna-Delegation, die mit dem damaligen Finanzvorstand Paul Jäger, Rechtsanwalt Horst Kletke und Kai Niemann aus der Presseabteilung nicht einmal halb so groß war wie die der Hertha (Jäger: „Unser Spesenkonto ist nicht so dick wie das von Hertha“), endlich aufatmen. Berufungsrichter Goetz Eilers entscheidet ebenso wie in erster Instanz Lorenz, dass der Berliner Einspruch nicht gerechtfertigt sei. „Die Nachteile der Unterbrechungen treffen beide Mannschaften gleichermaßen“, sagt Lorenz. „Zwei Unterbrechungen sind von Hertha BSC zu verantworten, eine von Fortuna Düsseldorf. Wir stellen fest, dass ein Einspruchsgrund nicht vorliegt und dieser abzuweisen war.“

 Zeigte Kobiaschwili an: Schiedsrichter Wolfgang Stark.

Zeigte Kobiaschwili an: Schiedsrichter Wolfgang Stark.

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Hertha muss folglich absteigen, Kobiaschwili zudem 60.000 Euro Strafe zahlen und wegen seiner Schläge gegen Schiedsrichter Stark acht Monate pausieren. Doch auch Fortuna kommt wegen des verfrühten Platzsturms ihrer Fans nicht schadlos davon: Sie darf zu ihren ersten beiden Bundesliga-Heimspielen nur je 20.000 Heimfans zulassen – bitter, da neben dem Sportclub Freiburg der andere Gegner ausgerechnet der rheinische Rivale Borussia Mönchengladbach ist. Aber wenigstens geht es in die Bundesliga. Wenn auch nur für eine Saison, aber das weiß im Mai 2012 noch niemand.

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