Kabinett verabschiedet Entwurf für Heizungstausch Was das geplante Gebäude-Gesetz bedeutet

Berlin · Wenige Gesetze waren zuletzt so umstritten und so komplex. Die Bundesministerien für Energie und Bauen haben ihre Pläne für den Heizungstausch und die Gebäudesanierung durchs Kabinett gebracht. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 Die umstrittenen Heizungspläne sind beschlosssen. (Symbol, Archiv)

Die umstrittenen Heizungspläne sind beschlosssen. (Symbol, Archiv)

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Kaum ein anderes Klimaschutzvorhaben der Bundesregierung hat in den vergangenen Wochen für so viel Aufregung und Verunsicherung gesorgt wie die Pläne der Ampel, in Gebäuden die Umstellung auf erneuerbare Energien zu schaffen. Nun haben Bundesenergieminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) den Entwurf ihres umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) durch das Bundeskabinett gebracht. Die Vorbehalte in den Regierungsfraktionen sind ebenso groß wie die Kritik bei Verbänden. Es wird also noch diverse Änderungen am Gesetz geben. Hier ein erster Überblick über das, was bekannt ist.

Was ist das Ziel des Gesetzes? Um das Ziel zu erreichen, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen, braucht es nach Ansicht der Bundesregierung jetzt ein Umsteuern bei der Wärmeversorgung in Gebäuden hin zu Heizungen mit erneuerbaren Energien.

Welche Pläne hat die Regierung bei neuen Heizungen, die künftig eingebaut werden? Wird nach 2024 eine neue Heizung eingebaut, muss diese künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies kann auf verschiedenen Wegen erreicht werden. Klassische Öl- und Gasheizungen kommen aber nur etwa in Kombination mit einer Wärmepumpe oder, wenn sie mit „grünen Gasen“ wie Biomethan betrieben werden, auf den vorgeschriebenen Anteil.

Was ist für den Austausch bestehender Heizungen geplant? Schon seit 2020 gibt es die Vorschrift, dass bestimmte Heizkessel nach 30 Jahren getauscht werden müssen. Dies gilt weiterhin und wird auch nicht verschärft. Alle Anlagen, die nicht unter die bereits geltende Austauschpflicht nach 30 Jahren fallen, dürfen weiterlaufen. Ein- und Zweifamilienhäuser in Eigennutzung sind auch von der Tauschpflicht ausgenommen, wenn sie vor dem 1. Februar 2002 gekauft oder geerbt wurden – denn hier ist früher oder später ohnehin mit einer defekten Anlage zu rechnen. Beim vorgeschriebenen Austausch alter Anlagen ist in der Regel das 65-Prozent-Ziel zu erfüllen. Ab 2045 darf kein Gas oder Öl mehr verbrannt werden.

Was passiert, wenn eine Heizung kaputt geht? Defekte Heizungen im Bestand dürfen grundsätzlich repariert und weiterbetrieben werden. Ist die Heizung irreparabel, ist der Einbau einer Gas- und Ölheizung übergangsweise erlaubt. Innerhalb von drei Jahren muss die Anlage dann aber das 65-Prozent-Ziel einhalten.

Welche Ausnahmen sind geplant? Von der Austauschpflicht ausgenommen werden arme Eigentümer, die Sozialtransfers empfangen. Zudem gilt dies für 80-Jährige und ältere Eigentümer, sofern ihr Gebäude nicht mehr als sechs Wohnungen hat. Zudem werden Übergangsfristen gerade bei Defekten eingeräumt: So kann noch eine Ersatz-Gasheizung eingebaut werden, wenn spätestens nach drei Jahren etwa eine Wärmepumpe dazukommt. Wer Aussicht auf Anschluss an ein kommunales Wärmenetz hat, darf zehn Jahre noch eine Gas- oder Öl-Heizung nutzen. Sollte eine Umstellung des Netzes auf Wasserstoff geplant sein, kann er eine Gas-Heizung nutzen, wo er aber ab 2030 zumindest zur Hälfte Biomethan oder Wasserstoff einsetzen muss. Längere Übergangsfristen gib es zudem für den Austausch von Gas-Etagenheizungen. Bauministerin Geywitz sagte, das Gesetz werde nicht dazu führen, dass Menschen gezwungen seien, ihr Haus zu verkaufen, weil sie sich nicht an die Anforderungen halten könnten.

Inwiefern soll der Umbau gefördert werden? Künftig wird es laut Habeck eine Grundförderung von 30 Prozent beim Heizungstausch und zusätzlich sogenannte Klimaboni geben. Die Förderung könne damit in einigen Fällen auf bis zu 50 Prozent ansteigen, so der Minister. Einen anderen Zusatzbonus in Höhe von zehn Prozent können Menschen beantragen, die verpflichtende Umstellungen auf klimafreundlichere Heizungen schneller unternehmen. Die 30-prozentige Grundförderung für den Einbau neuer Heizungen ist auch für Menschen mit hohen Einkommen vorgesehen. Daran gibt es Kritik von SPD und Grünen.

Welche Heizungen sollen künftig eingebaut werden? Habeck setzt vor allem auf den Einbau von Wärmepumpen. Im Gesetzentwurf genannt werden aber auch ein Anschluss an ein Wärmenetz oder eine Stromdirektheizung und unter Voraussetzungen etwa eine Heizung auf der Basis von Solarthermie, eine Biomasseheizung, eine Wasserstoffheizung oder eine Gasheizung, die nachweislich erneuerbare Gase nutzt.

Was kommt auf Mieter und Vermieter zu? Mieter sollen vor einem starken Anstieg der Heizkosten geschützt werden. So sollen Vermieter bei der Betriebskostenabrechnung bei Gasheizungen auf Basis von Biomethan nur den Betrag weitergeben dürfen, der zur Erzeugung derselben Menge an Heizwärme mit einer hinreichend effizienten Wärmepumpe anfiele.

Bis wann soll das Gesetz endgültig verabschiedet werden und in Kraft treten? Das jetzt startende parlamentarische Verfahren wird noch diverse Änderungen mit sich bringen. Habeck strebt eine endgültige Verabschiedung des Gesetzes bis Sommer an. Die Regeln sollen dann ab Januar 2024 greifen.

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