Kinderpornografie Ministerium sieht Kinderporno-Material für Ermittler kritisch

Berlin · Ein Kripo-Chef und einige Länder fordern, dass verdeckte Ermittler animierte Kinderpornos hochladen dürfen. So sollen sie Täter besser entlarven können. Das Bundesjustizministerium hat allerdings Bedenken.

 Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD).

Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD).

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Das Bundesjustizministerium sieht den Vorstoß des Freiburger Kripo-Chefs, Ermittlern das Hochladen computergenerierter Kinderpornos zu erlauben, problematisch. Es gebe „grundsätzliche Bedenken gegen die Legalisierung strafbarer Handlungen für verdeckte Ermittler“, sagte ein Sprecher des Ministeriums unserer Redaktion. Die Grenze zwischen legalem polizeilichen und kriminellem Handeln dürfe nicht verwischt werden. „Das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit des Handelns der Strafverfolgungsbehörde“ dürfe nicht erschüttert werden, so der Sprecher.

Der Chef der Freiburger Kriminalpolizei, Peter Egetemaier, hatte am Montag im ARD-„Morgenmagazin“ gesagt, er wolle mit animierten Kinderpornos im Internet Jagd auf Täter machen. „Wer sich in Chats bewegt, wer sich in diesen Foren bewegt und mitmachen will, der muss Material liefern“, sagte er. Wer das nicht tue, würde sofort als Polizeibeamter erkannt. Auf diese Weise könnten Fälle wie der Missbrauchsfall in Staufen bei Freiburg, wo eine Mutter und ihr Partner jahrelang ihr Kind zum Missbrauch angeboten und auch selbst missbraucht haben, schneller aufgeklärt werden. Am Dienstag fällt in dem entsprechenden Prozess das Urteil.

Die Betreiber von Kinderporno-Foren verlangen in der sogenannten Keuschheitsprobe einen Beleg, dass es sich um einen Gleichgesinnten handelt – und eben nicht um einen Polizisten. Den deutschen Ermittlungsbehörden ist das Erbringen derartiger Belege bislang verboten. Es ist als „Verbreiten kinderpornografischer Schriften“ strafbar. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um echtes oder animiertes Material handelt. Deutsche Polizisten sind deswegen oftmals auf Hinweise aus anderen Staaten, etwa den USA oder Australien, angewiesen. Die dortigen Behörden haben erheblich mehr Befugnisse.

Die Bundesländer, allen voran Baden-Württemberg, haben das Bundesjustizministerium daher gebeten, eine mögliche Erweiterung der Befugnisse zu prüfen. Wie das Ministerium mitteilt, dauert diese Prüfung noch an. Allerdings müsse man dabei die genannten Bedenken sowie den Schutzzweck der Strafvorschriften und die Vorgaben entsprechender EU-Richtlinien berücksichtigen.

(her)
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