Gewaltaufrufe im Internet Hatespeech-Gesetz soll nun schnell in Kraft treten

Der Bundestag will nach der Erstürmung des Kapitols den Kampf gegen Gewaltaufrufe im Internet im Eilverfahren deutlich erleichtern und gegen die Wirkungsmacht der sozialen Medien vorgehen. So soll verhindert werden, dass aus Worten bei Twitter und anderen Netzwerken Taten werden.

 Der Hashtag „#Hass“ auf einem Bildschirm. Gegen die Urheber von Gewaltaufrufen im Netz sollen die Behörden künftig leichter vorgehen können.

Der Hashtag „#Hass“ auf einem Bildschirm. Gegen die Urheber von Gewaltaufrufen im Netz sollen die Behörden künftig leichter vorgehen können.

Foto: dpa/Lukas Schulze

Unter dem Eindruck des Angriffs auf das Herzstück der amerikanischen Demokratie will der Bundestag nun im Eilverfahren die Novelle des Hatespeech-Gesetze für den erleichterten Kampf gegen Rechtsextremismus und Hass im Netz verabschieden. „Die Erstürmung des Kapitols macht noch einmal deutlich, welche Wirkungsmacht den sozialen Netzwerken innewohnt“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Thorsten Frei, unserer Redaktion. Es habe sich gezeigt, dass aus Worten bei Twitter, Facebook und anderen sozialen Netzwerken schließlich Taten werden. Deshalb sei es notwendig, die Straftaten, die in diesem Raum begangen würden, konsequent zu verfolgen. „Dazu ist unser Gesetz da“, erklärte Frei.

Nach dem Attentat von Halle hatte der Bundestag das Gesetz gegen Hass und Hetze im Netz bereits verabschiedet. Im Frühsommer vergangenen Jahres stoppte der Bundespräsident die Neuregelung jedoch, die den Behörden einen erleichterten Zugriff auf die Kontaktdaten von Internetnutzern mit Hassbotschaften ermöglichen sollte. Zuvor hatte das Verfassungsgericht das Telekommunikationsgesetz für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber aufgefordert, die Bestandsdatenauskunft neu zu formulieren. Dieser Passus war auch Teil des Hatespeech-Gesetzes, weswegen ein so genanntes „Reparaturgesetz“ notwendig wurde. Das haben Union und SPD nun in den Bundestag eingebracht.

„Es ist höchste Zeit, dass die von der SPD vorangetriebenen und vom Deutschen Bundestag beschlossenen Maßnahmen gegen Hass und Hetze in Kraft treten können“, unterstrich der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese. „Sie sind ein weiterer wichtiger Schritt zur Verteidigung unserer Demokratie und unseres Rechtsstaates“, erklärte der Innen- und Rechtsexperte. Das Reparaturgesetz berücksichtige die aktuelle Rechtsprechung, um die Herausgabe von Bestandsdaten verfassungsgemäß zu gestalten.

Nach Überzeugung von Wiese zeigten die hohen Zahlen an rechtsextremistischen, antisemitischen und rassistischen Gewalttaten die Dringlichkeit, Hasskriminalität und Rechtsextremismus noch entschlossener abzuwehren. „Die klare Botschaft an Demokratiefeinde und Hetzer kann nur lauten: Wir nehmen Eure Taten nicht hin und stellen uns Eurem Hass auf allen Ebenen entgegen – online wie offline“, so Wiese. Polizei und Justiz bekämen nun die notwendigen Instrumente in die Hand, um Morddrohungen, Aufrufe zur Gewalt und Volksverhetzungen in sozialen Medien konsequent verfolgen zu können.

Nach der ersten Lesung in der nächsten Woche sollen die Beratungen in einem beschleunigten Verfahren noch im Januar abgeschlossen werden, sodass der Bundesrat für die Verschärfung bereits am 4. Februar den Weg frei machen kann. Gegenüber dem ursprünglichen Gesetzestext sind nun Änderungen bei den polizeilichen und nachrichtendienstlichen Abrufregelungen vorgesehen, die die Bundespolizei, das BKA, die Zollfahndung, die Schwarzarbeitsbekämpfung, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und den BND betreffen. Daneben wird es eine Änderung der Strafprozessordnung geben.

Durch diese Änderungen werde der Kampf gegen Hass und Einschüchterungen in den sozialen Netzwerken auf eine neue Stufe gestellt, erläuterte CDU-Innenexperte Frei. „Mit dem Gesetz wird die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten spürbar zunehmen“, sagte Frei voraus.

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