Gerichtsurteil FDP muss Millionenstrafe zahlen

Berlin/Düsseldorf (RPO). Wegen der Spendenaffäre um den verstorbenen FDP-Politiker Jürgen Möllemann ist die Partei zu einer Strafzahlung von 3,46 Millionen Euro verurteilt worden. Mit diesem Urteil gab am Dienstag das Berliner Verwaltungsgericht dem Bundestag Recht, gegen den die FDP geklagt hatte. Die FDP hat unterdessen mitgeteilt, dass sie gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen will.

Chronologie der Ereignisse im Fall Jürgen W. Möllemann 2003
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Die Ereignisse im Fall Jürgen W. Möllemann

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der damalige nordrhein-westfälische FDP-Chef dem Landesverband von 1996 bis 2002 illegale Barspenden in Millionenhöhe zukommen ließ.

FDP-Bundesschatzmeister Hermann Otto Solms und der Schatzmeister der nordrhein-westfälischen FDP kündigten an, sie wollten ihren Gremien empfehlen, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen. Solms sagte, das Gericht habe deutlich gemacht, dass die zu klärenden Fragen von sehr grundsätzlicher Bedeutung seien. "Das Gericht hat Berufung und die Sprung-Revision zugelassen." Sollte die Partei Rechtsmittel einlegen, müsste das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.

Die Bundestagsverwaltung hatte im Juli einen Strafbescheid gegen die FDP in Höhe von 4,3 Millionen Euro erlassen. Dagegen hatte die Partei geklagt. Vor dem Gericht wurde lediglich über einen Bußgeldbetrag von 3,463 Millionen verhandelt. Denn 873.000 Euro hatte die FDP 2002 schon vorsorglich an die Bundestagsverwaltung weitergeleitet, da sie von der Unrechtmäßigkeit der letzten Spende ausging.

Falsche Spendernamen angegeben

Möllemann, der 2003 bei einem Fallschirmsprung in den Tod stürzte, hatte zwischen 1996 und 2002 verdeckte Spenden von fast 1,7 Millionen Euro in die Parteikasse gelenkt. Er gab seinem Schatzmeister Hans-Joachim Kuhl damals große Summen Bargeld, die gestückelt und unter falschen Spendernamen auf Konten des Landesverbands eingezahlt wurden.

Während der Verhandlung hatte der Prozessbevollmächtige der FDP, Christopher Lenz, eine Würdigung der Tatsache gefordert, dass die Partei selbst an der Aufklärung der Spendenaffäre um den damaligen FDP-Landeschef Möllemann maßgeblich mitgewirkt habe. Lenz verwies auch auf die Außenwirkung des Urteils. Die Partei habe sich selbst "einer Zerreißprobe gestellt", indem sie eine Spendenaffäre in den eigenen Reihen offengelegt habe. Wenn sie jetzt dafür sanktioniert werde, sende dies auch ein "Signal an andere Parteien mit ähnlichen Problemen".

Lenz erinnerte auch an andere Entscheidungen der Bundestagsverwaltung, in denen sie Parteien von Strafzahlungen verschont habe. "Es darf nicht mit zweierlei Maß gemessen werden", sagte der Bevollmächtigte.

Bei der Verhandlung ging es in weiten Teilen um die Höhe der Strafzahlungen. Die Bundestagsverwaltung hatte das Dreifache der Spendensumme als Strafe verhängt, weil die Spenden anonym waren.

FDP will gegen Millionen-Strafbescheid vorgehen

Die Liberalen wollen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zur Möllemann-Millionenstrafe nicht hinnehmen und die zugelassenen Rechtsmittel dagegen ausschöpfen. Das teilten FDP-Schatzmeister Hermann Otto Solms zusammen mit dem Schatzmeister des betroffenen Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, Paul Friedhoff, am Dienstag in Berlin mit. Nach wie vor sei der eigene Beitrag zur Aufklärung der Spendenvorwürfe nicht ausreichend gewürdigt worden, hieß es zur Begründung.

- Aktenzeichen: VG 2 K 126.09

(DDP/felt)
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