Asylbescheide Flüchtlinge haben mit ihren Asylklagen weniger Erfolg als bisher

Berlin · Die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge über Asylanträge von Flüchtlingen werden immer seltener von Gerichten aufgehoben.

 Ein Formular für Asylsuchender. (Symbolbild)

Ein Formular für Asylsuchender. (Symbolbild)

Foto: dpa/Daniel Karmann

Die Quote der Asylbescheide, die erfolgreich beklagt wurden, ist im ersten Halbjahr 2019 auf 14,5 Prozent gesunken. Dagegen hatte sie im vergangenen Jahr noch bei 17 Prozent und im Jahr 2017 bei 22 Prozent gelegen. Das geht aus der aktuellen Gerichtsstatistik des Bundesamtes hervor, die unserer Redaktion vorliegt.

Demnach gab es im ersten Halbjahr 80.301 Gerichtsentscheidungen über Asylbescheide. Davon fielen 11.647 positiv für den Antragsteller aus. Im Jahr 2018 entschieden die Gerichte über insgesamt 173.416 Klagen gegen Asylbescheide, davon waren 29.703 erfolgreich für den Asylbewerber.

In gut 41 Prozent der Fälle habe das Gericht die Entscheidungen des Amtes bestätigt, so das Bamf. Bei den restlichen 44,2 Prozent der Fälle handele es sich um so genannte „sonstige Verfahrenserledigungen“. Dabei ging es etwa um Fälle, bei denen Flüchtlinge ihre Klagen zurückzogen oder das Bamf den erwünschten Schutzstatus doch noch erteilte oder verbesserte. Würde man diese sonstigen Fälle nicht wie das Bamf und die Bundesregierung in die Berechnung der Erfolgsquote der Asylklagen einbeziehen, käme man auf eine insgesamt deutlich schlechtere Bilanz des Amtes. Dann wären ein Viertel bis ein Drittel aller Asylklagen erfolgreich, weil die Gerichte die Asylbescheide des Bamf aufhoben.

Fast jede sechste erfolgreiche Asylklage betraf im ersten Halbjahr Flüchtlinge aus Syrien oder Afghanistan, so das Bamf. Vor allem viele Syrer, die mehr als nur den so genannten subsidiären Schutz als Bürgerkriegsflüchtling anstreben, seien vor Gericht erfolgreich. Der subsidiäre Schutz gibt ihnen zunächst nur eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr, die jeweils um weitere zwei Jahre verlängert werden muss. Aber auch vielen Afghanen werde von den Gerichten nachträglich ein Abschiebungsverbot zuerkannt. Weiterhin werde gut jeder zweite Asylbescheid beklagt. Dies sei bei insgesamt 102.489 oder 50,5 Prozent aller Asylbescheide im ersten Halbjahr der Fall gewesen. Falle der Bescheid negativ aus, werde in knapp 75 Prozent der Fälle geklagt.

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