Karlsruhe Bundesverfassungsgericht entscheidet über NPD-Verbot

Karlsruhe · Das von den Bundesländern angestrebte Verbot der rechtsextremen NPD hat zwei Jahre nach dem offiziellen Antrag eine wichtige Hürde genommen. Das Bundesverfassungsgericht eröffnete das Hauptverfahren und kündigte gestern für Anfang März eine dreitägige mündliche Verhandlung an. Dabei wird es darum gehen, ob die Partei verfassungswidrig ist und verboten werden muss.

Der Beschluss wurde parteiübergreifend begrüßt, nachdem ein erster Verbots-Anlauf 2003 wegen des umstrittenen Einsatzes von Verfassungsschutz-Informanten in der NPD vorzeitig gescheitert war. Damals hatten die Richter erst gar nicht über die Frage eines Verbots verhandelt. Auch dieses Mal will das Gericht genau prüfen, ob die Partei noch von V-Leuten des Verfassungsschutzes unterwandert ist, wie aus der Verhandlungsgliederung der Richter hervorgeht. Jetzt entschieden sie, ob der Antrag der Länderkammer zulässig und "hinreichend begründet" ist.

Der Vorsitzende der Länder-Innenminister, Roger Lewentz (SPD) aus Rheinland-Pfalz, erklärte, dass die Länder noch im August aktuelle Belege eingereicht hätten. Sie zeigten, dass die NPD in der Lage sei, "ein Klima der Angst auszulösen und demokratische Prozesse zu beeinträchtigen". Der Bundesrat hatte den Verbotsantrag im Dezember 2013 gestellt. Bundestag und Bundesregierung hatten sich dem Antrag nicht angeschlossen.

(dpa)
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