Das Verbot einer Partei ist ein heikles Thema in Deutschland. Im Grundgesetz ist geregelt, dass Parteien in der Demokratie einen besonderen Schutz genießen. Eingeschränkt wird dieser Schutz, wenn Parteien verfassungswidrig sind. Dies ist nach Artikel 21 des Grundgesetzes der Fall, wenn Parteien nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus sind, "die demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden". Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht - wie jetzt im Fall der NPD. Bisher sind die rechtsextreme Sozialistische Reichspartei (1952) und die Kommunistische Partei Deutschlands (1956) verboten worden.