OVG-UrteilNRW: Kein Anspruch auf islamischen Religionsunterricht
Münster (rpo). Einen Anspruch auf islamischen Religionsunterricht an nordrhein-westfälischen Schulen gibt es nicht. Eine entsprechende Klage des Zentralrats der Muslime und des Islamrats für die Bundesrepublik Deutschland hat das Oberverwaltungsgericht in Münster zurückgewiesen. Ein Anspruch ergebe sich weder aus der verfassungsrechtlichen Gewährleistung des Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach noch aus dem Gebot religiöser und konfessioneller Neutralität, teilte das Gericht mit (Az.: 19 A 997/02). Geklagt hatten der Zentralrat der Muslime sowie der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland. Beide Rechtsgrundlagen seien nicht erfüllt, weil die klagenden Dachverbände keine Religionsgemeinschaften seien, teilte das Gericht weiter mit. Die Verbände bestünden ihrerseits ausschließlich oder überwiegend aus islamischen Organisationen. Es lasse sich nicht feststellen, dass die Kläger der umfassenden Glaubensverwirklichung dienten. Wichtige Aufgaben der praktischen Religionsausübung seien auf niedrigeren Ebenen angesiedelt. Der 19. Senat wies damit die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom November 2001 zurück. Die Düsseldorfer Landesregierung sieht sich nach eigenen Angaben in der Auffassung bestätigt, dass es sich bei den Räten nicht um Religionsgemeinschaften, sondern politische Interessensvertretungen handele. Schulministerin Ute Schäfer (SPD) sagte, islamischer Religionsunterricht sei erstrebenswert. Sie wandte sich aber dagegen, mit unterschiedlichen Organisationen jeweils verschiedenen Unterricht zu entwickeln. Bis zu gemeinsamen Beratungen der Organisationen mit der Landesregierung bleibe es vorrangiges Ziel, das Fach "Islamische Unterweisung in deutscher Sprache" möglichst vielen Schulen anzubieten. Das Ziel des seit 1999 laufenden Schulversuchs "Islamische Unterweisung in deutscher Sprache" sei es, das Fach als reguläres Unterrichtsfach zu verankern. Das Fach werde benotet und sei auch versetzungsrelevant. "In Deutschland leben mehr als drei Millionen Muslime, davon knapp eine Million in Nordrhein-Westfalen", sagte Schäfer. "Wir wollen und müssen den Schülern unter ihnen ein Unterrichtsfach anbieten, das sich mit ihrer Religion befasst." Die CDU-Landtagsfraktion warnte die Landesregierung davor, das Urteil als Bestätigung ihrer Politik zu interpretieren. Sie sei mit der von allen Fraktionen getragenen Integrationsoffensive 2001 zur Einrichtung eines islamischen Religionsunterrichts aufgefordert worden. "Außer wohlfeilen Absichtserklärungen ist bis heute jedoch nichts daraus geworden, obwohl andere Länder wie Niedersachsen längst mit gutem Beispiel vorangehen", sagte der Sprecher der CDU für Migrationspolitik, Thomas Kufen. Die in rund 90 von 5000 Schulen bestehende islamische Unterweisung sei unzureichend. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) kündigte in Eschweiler unterdessen an, das Gespräch mit der Landesregierung erneut aufzunehmen. Die Entscheidung des Gerichts werde sich bei der Integration der im Land lebenden Muslime negativ auswirken und verwehre muslimischen Kindern die Möglichkeit, islamische Werte in geregelter Form vermittelt zu bekommen. Die Begründung, die Räte seien keine Religionsgemeinschaften im juristischen Sinne, verkenne die Realitäten und die Tatsache, dass sich der Islam nicht staatskirchlich organisieren lasse. Nach OVG-Angaben hat der Senat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.