Harter Lockdown In NRW treten verschärfte Maßnahmen gegen Corona in Kraft

Düsseldorf · Das öffentliche Leben in Nordrhein-Westfalen ist jetzt wie in anderen Bundesländern kurz vor Weihnachten stark heruntergefahren worden. Die Landesregierung reagiert damit auf steigende Corona-Zahlen. Kritik entzündete sich vor allem an der seit Montag geltenden Schulregelung.

 Ein Mann mit einer Tasche spaziert am Abend über die Kö.

Ein Mann mit einer Tasche spaziert am Abend über die Kö.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Kein Kaufhaus-Bummel und kein Friseurbesuch mehr: Wenige Tage vor Weihnachten sind die zusätzlichen massiven Kontaktbeschränkungen in Nordrhein-Westfalen gegen die Ausbreitung des Kostenpflichtiger Inhalt Coronavirus in Kraft getreten. Nachdem seit Anfang November die Gastronomie, Kultureinrichtungen und viele Freizeitangebote bereits geschlossen sind, bleiben seit Mittwoch auch die meisten Läden zu. Der sonst übliche Verkauf von Feuerwerkskörpern zum Jahreswechsel ist verboten. Die neue Landes-Verordnung gilt vorerst bis zum 10. Januar.

Öffnen dürfen Geschäfte für Güter des täglichen Bedarfs wie Supermärkte und andere Lebensmittel- oder Getränkemärkte. Auch Apotheken, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Drogerien sowie Märkte für Futtermittel und Tierbedarf sind ausgenommen. Das gilt auch für
Tankstellen, Banken, Poststellen und Kioske. Verkauft werden dürfen weiter Weihnachtsbäume und Blumen. Auch die Ausgabe von Lebensmitteln durch soziale Einrichtungen wie die Tafeln ist weiterhin möglich.

Dienstleistungen und Handwerksleistungen, bei denen 1,5 Meter Mindestabstand zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind laut der Corona-Schutzverordnung des Landes untersagt. Dazu werden unter anderem Friseure, Nagelstudios, Massagen und das Tätowieren gezählt. Auch Spielhallen, Sonnenstudios und Saunen sind vom Verbot betroffen. Ausgenommen sind medizinisch notwendige Leistungen von Physio- und Ergotherapeuten oder von Optikern und orthopädischen Schuhmachern.

Viele Friseure erlebten vor den neuen Maßnahmen einen Kundenansturm. Der Friseur- und Kosmetikverband NRW ging davon aus, dass am Dienstag die meisten Friseurbetriebe noch bis kurz vor Mitternacht arbeiteten.

Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) verteidigte am Dienstag seinen Kurs und rief die Bevölkerung zu Solidarität auf. „Jeder muss jetzt seine Verantwortung kennen. Jeder muss mitmachen“, sagte er im Landtag. Eine Isolierung von Alten und Kranken werde es nicht geben. Grüne und SPD forderten die Ablösung von FDP-Schulministerin Yvonne Gebauer, die mit ihrem Corona-Krisenmanagement Schüler und Eltern verunsichere. Erst Freitagabend nach Schulschluss sei die Nachricht gekommen, dass die Präsenzpflicht ab diesem Montag ausgesetzt ist.

Für Weihnachten sind die strengen Regeln für private Kontakte - maximal fünf Personen aus maximal zwei Hausständen - etwas gelockert worden. Vom 24. bis zum 26. Dezember sind Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kinder im Alter bis 14 Jahren zulässig. Die Personen bei diesen privaten Treffen müssen aus dem engsten Familienkreis kommen. In Pflegeheimen gelten seit Mittwoch verschärfte Hygieneregeln. Besucher müssen FFP2-Masken tragen. Bewohner und Beschäftigte sollen regelmäßig getestet werden.

Das Alkoholtrinken im öffentlichen Raum ist untersagt, ebenso der Alkoholverkauf zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr. Für den Jahreswechsel gilt am 31. Dezember und am 1. Januar 2021 ein Versammlungsverbot. Alle Veranstaltungen sind bis 10. Januar untersagt. Der Freizeit- und Amateursport ist wie im Frühjahr auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios und Schwimmbädern unzulässig. Zulässig ist sportliche Bewegung allein oder zu zweit in der Natur.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland gibt es keine landesweiten Ausgangsbeschränkungen. Kommunen, in denen der Inzidenzwert bei mehr als 200 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen liegt, können aber in Absprache mit dem Land Ausgangsbeschränkungen anordnen. Nach Daten des Robert Koch-Instituts vom Dienstag lagen 17 kreisfreie Städte und Kreise über dem Inzidenzwert von 200. An der Spitze stand der Kreis Lippe (303) vor Solingen (259), Recklinghausen (249) sowie den Kreisen Minden-Lübbecke (245) und Düren (231).

(chal/dpa)
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