Seit Mitternacht in Kraft NRW-Regierung veröffentlicht neue Corona-Verordnung

Düsseldorf · Die Landesregierung hat die überarbeitete Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die ab Mittwoch verschärfte Regeln zur Bekämpfung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen vorsieht.

 Ein Passant, der einen Mundschutz trägt, geht in der Fußgängerzone an einem Weihnachtsbaum vorbei.

Ein Passant, der einen Mundschutz trägt, geht in der Fußgängerzone an einem Weihnachtsbaum vorbei.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) teilte am Montagabend mit: „Die Zahlen der letzten Wochen haben verdeutlicht, dass unsere bisherigen Maßnahmen zwar geholfen haben, um den massiven Anstieg der Neuinfektionen zu durchbrechen. Sie haben aber nicht gereicht, um den Trend im Infektionsgeschehen umzukehren.“

In der Nacht auf Dienstag hat die Landesregierung die überarbeitete Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die ab Mittwoch verschärfte Regeln zur Bekämpfung der Pandemie in Nordrhein-Westfalen vorsieht. So muss der Einzelhandel schließen. Öffnen dürfen nur Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf wie Lebensmittel, Apotheken, Drogerien und Sanitätshäuser. Für den Verkauf von Weihnachtsbäumen gilt eine Ausnahmeregelung. Dienstleister wie Friseure, bei denen der Mindestabstand zum Kunden von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, dürfen nicht öffnen. In den Pflegeheimen wurden die Hygieneregeln nochmals verschärft. So müssen Besucher grundsätzlich FFP2-Masken tragen. Die neue Verordnung gilt vorerst bis zum 10. Januar.

Nordrhein-Westfalen werde die Beschlüsse der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Angela Merkel (CDU) vom Wochenende konsequent umsetzen. Dazu gehört etwa, dass der Einzelhandel grundsätzlich geschlossen wird. Geöffnet bleiben nur Läden für Güter des täglichen Bedarfs. Hier geht es zur kompletten Corona-Schutzverordnung des Landes.

(chal/dpa)
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