Land ging in Berufung Corona-Soforthilfen – OVG strebt Grundsatzurteil Anfang 2023 an

Münster · Im Streit um die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen an das Land Nordrhein-Westfalen strebt das Oberverwaltungsgericht in Münster für das 1. Quartal 2023 eine Grundsatzentscheidung an. Der jetzige Stand.

 Das Land NRW war nach Niederlagen zu Corona-Soforthilfen vor den Verwaltungsgerichten Düsseldorf (Archiv), Köln und Gelsenkirchen am OVG in Berufung gegangen.

Das Land NRW war nach Niederlagen zu Corona-Soforthilfen vor den Verwaltungsgerichten Düsseldorf (Archiv), Köln und Gelsenkirchen am OVG in Berufung gegangen.

Foto: dpa/Martin Gerten

Das NRW-Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster drückt aufs Tempo und zieht elf Verfahren zum Thema Corona-Soforthilfen vor, weil an den Verwaltungsgerichten rund 2500 Klagen anhängig sind. Das OVG strebt eine Grundsatzentscheidung um die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen für das 1. Quartal 2023 an. Das sagte eine Sprecherin auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Voraussetzung für eine schnelle Entscheidung sei aber, dass alle Verfahrensbeteiligten entsprechend mitwirken, heißt es am OVG. Einen Termin für die mündliche Verhandlung gibt es noch nicht.

Das Land war nach Niederlagen zu Corona-Soforthilfen vor den Verwaltungsgerichten Düsseldorf, Köln und Gelsenkirchen am OVG in Berufung gegangen. Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) hatte dies Anfang Oktober mit Gründen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit begründet. Nach einer vom Land beantragten Fristverlängerung liegt dem 4. Senat jetzt die Berufungsbegründung vor.

 Ein Stift liegt auf einem Antrag für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss (Archiv).

Ein Stift liegt auf einem Antrag für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss (Archiv).

Foto: dpa/Robert Michael

Im August 2022 hatten Empfänger von Soforthilfe in der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht bekommen. Sie sollten Tausende von Euro zurückzahlen. Aus Sicht der Justiz aber waren die Antragsformulare und Genehmigungsbescheide missverständlich – die Richter hoben sie auf.

Die drei Kläger am Gericht in Düsseldorf hatten zunächst jeweils 9000 Euro Soforthilfe erhalten. Später reduzierte die Bezirksregierung Düsseldorf aber die Höhe der ihnen zustehenden Soforthilfe auf jeweils etwa 2000 Euro und forderte die restlichen 7000 Euro zurück.

Nach Überzeugung des Gerichts hätten die Antragsteller aber zu Recht davon ausgehen können, dass Maßstab für die Soforthilfen ihre Umsatzeinbußen seien und nicht – wie erst Wochen später vom Land klargestellt – die durch die Pandemie eingetretenen Verluste.

Zu Beginn des coronabedingten Lockdowns im März 2020 war für Hunderttausende Solo-Selbstständige, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Unterstützung des Bundes das milliardenschwere Programm „NRW-Soforthilfe 2020“ aufgelegt worden. Ausgezahlt wurde zunächst eine Pauschale - um Zeit zu gewinnen, sollte die Liquiditätsprüfung erst nachgelagert erfolgen.

(akudpa)
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