Fragen und Antworten Diese Folgen hat das Soforthilfen-Urteil für andere Kläger

Durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat das Land NRW bei seinen Rückforderungen einen gewaltigen Dämpfer erlitten. Geld bekommen können aber nur die, die rechtzeitig geklagt haben.

 Ein Formular für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss.

Ein Formular für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss.

Foto: dpa/Robert Michael

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass drei Kläger Corona-Soforthilfen, die sie nach dem Ausbruch der Pandemie erhalten haben, nicht zurückzahlen müssen. Nach dem Urteil fragen sich viele Betroffene, was das für sie bedeutet.

Wie viel Corona-Soforthilfen hat das Land NRW ausgezahlt?

Nach Angaben des Landeswirtschaftsministeriums wurden Zuschüsse von mehr als 4,5 Milliarden Euro an rund 430.000 Empfängerinnen und Empfänger ausgezahlt.

Wie viel davon ist zurückgezahlt worden?

Für eine Rückzahlung hätten Betroffene noch Zeit bis zum 30. Juni 2023, erklärt das Ministerium. Bisher hätten rund 160.000 Antragsteller mehr als 1,1 Milliarden Euro auf freiwilliger Basis vorzeitig zurückgezahlt.

Warum hat das Land die Förderpraxis zwischenzeitlich verändert?

Laut Urteil konnten die Betroffenen, die beispielsweise Anfang April 2020 ihre Bewilligungsbescheide erhielten, davon ausgehen, dass sie mit dem erhaltenen Geld Umsatzverluste (zum Teil) ausgleichen konnten. Erst mit einer im Mai 2020 erlassenen Richtlinie stellte das Ministerium klar, dass für den Fall, dass die geleistete Hilfe für den dreimonatigen Zeitraum höher sein sollte als der tatsächliche Umsatzausfall (minus Kosten), überschüssige Beträge zurückgezahlt werden müssten. Es ging also um Liquiditätsengpässe, nicht mehr um den Ausgleich von Umsatzverlusten. Davon war in den ursprünglichen Bewilligungsbescheiden nicht die Rede.

Kann das Land Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen?

Ja, aber das ist noch nicht entschieden.  Es nehme die Urteile des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Kenntnis und werte mögliche Auswirkungen auf das Förderverfahren aus, erklärt das Wirtschaftsministerium. Sobald die schriftliche Begründung für das Urteil vorliegt (das wird nach Angaben des Verwaltungsgerichts etwa zwei Wochen dauern), hätte die Landesregierung dafür noch einen Monat Zeit. Bis dahin müsste das Land Nordrhein-Westfalen beim Oberverwaltungsgericht Münster Berufung eingelegt haben.

Wie wäre dann der weitere Gang des Verfahrens?

Bis zu einer Entscheidung des OVG könnten Monate, womöglich Jahre vergehen. Eventuell würde ein Urteil schnell fallen, weil bei den sieben Verwaltungsgerichten in NRW insgesamt 2000 Klagen vorliegen und durch ein Urteil aus Münster zumindest landesweit Rechtssicherheit herrschen würde. Im September werden ähnliche Fälle beispielsweise in Köln und Gelsenkirchen verhandelt. Nach einer Entscheidung des OVG käme es darauf an, ob die Münsteraner Richter eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht zulassen würden. Würde das geschehen, würde es vermutlich Jahre bis zu einer höchstrichterlichen Entscheidung in Leipzig dauern.

Was ist mit den anderen Klägern in Nordrhein-Westfalen?

Noch ist nicht entschieden, ob in ihren Fällen jeweils jede einzelne Klage verhandelt wird oder ob es ein Sammelverfahren gibt, dem sich viele Kläger anschließen können.

Was ist mit denen, die ohne Widerspruch die zu viel erhaltenen Beihilfen zurückgezahlt haben?

Die schauen vermutlich in die Röhre. Denn im Schlussbescheid über die Beihilfen habe es eine Rechtsbelehrung mit den Fristen gegeben, bis zu denen man Klage  hätte einreichen können, erklärt das Verwaltungsgericht. Diese Fristen (vier Wochen nach Erhalt des Schlussbescheides) sind aber abgelaufen.

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