Corona-Zuschüsse Firmen bekommen länger Zeit für Rückzahlung von Soforthilfen

Berlin · Aufatmen bei betroffenen Unternehmen: Firmen sollen länger Zeit für die mögliche Rückzahlung von Corona-Soforthilfen bekommen. Wie das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag in Berlin mitteilte, sind großzügigere Fristen nun möglich.

 Ein Antrag auf Corona-Sofrthilfe (Symbolbild).

Ein Antrag auf Corona-Sofrthilfe (Symbolbild).

Foto: dpa-tmn/Robert Michael

Die Länder erhielten im Zuge von Überprüfungen der Soforthilfen mehr Flexibilität. Durch eine Änderung der Verwaltungsvereinbarung werde die Frist zur Vorlage von Schlussberichten der Länder um weitere sechs Monate auf den 31. Dezember 2022 verschoben. Damit werde es möglich, Unternehmen und Selbstständigen großzügigere Rückzahlungsfristen einzuräumen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte die Länder zu einem Moratorium bei der möglichen Rückzahlung von Corona-Soforthilfen durch Firmen aufgefordert.

Kurz nach Ausbruch der Pandemie hatte der Bund im März 2020 eine Soforthilfe auf den Weg gebracht, um die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen zu sichern und akuten Liquiditätsengpässe zu überbrücken, Dabei ging es um einen einmaligen Zuschuss. Wichtigstes Kriseninstrument ist inzwischen die Überbrückungshilfe.

Bund und Länder hatten bei der Soforthilfe vereinbart, in stichprobenartigen Kontrollen zu prüfen, ob die Bundesmittel bestimmungsgemäß verwendet worden seien. Diese Prüfungen seien in mehreren Ländern erst vor wenigen Monaten angegangen worden, hieß es in einem Brief Habecks an die Wirtschaftsminister der Länder. Habeck hatte sich für einen zeitlichen Aufschub möglicher Rückzahlungen ausgesprochen, um die Fortführung von Betrieben zu sichern.

Unternehmen haben bislang im Rahmen der neuen Überbrückungshilfe 4 seit dem Start des Programms vor einer Woche Zuschüsse im Umfang von 27,5 Millionen Euro beantragt. Die meisten Anträge kämen dabei aus den Bereichen Hotel und Gastronomie, teilte das Bundeswirtschaftsministerium am Freitag in Berlin mit. Sie haben in vielen Fällen weiterhin mit hohen Einbußen wegen der Corona-Pandemie zu kämpfen.

Mit der Überbrückungshilfe 4 können sich Firmen, die einen Corona-bedingten Umsatzeinbruch nachweisen können, in den Monaten Januar bis März 2022 Fixkosten-Zuschüsse von monatlich bis zu zehn Millionen Euro sichern. Diese Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden. Die ersten Abschlagszahlungen sollen in der nächsten Woche bei den Unternehmen ankommen.

Das Wirtschaftsministerium teilte zudem mit, auch Selbstständige könnten ab sofort Hilfsanträge für Januar bis März stellen. 1500 Euro pro Monat sei für sie maximal vorgesehen.

(felt/dpa)
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