Heizkosten 2023 Wie die Gaspreisbremse bei Mietern wirken soll

Berlin · Viele Mieter haben vor Jahresende unerfreuliche Post von ihrem Vermieter erhalten: Die Heizkosten-Vorauszahlungen für 2023 haben sich verdoppelt oder verdreifacht. Vor allem für Mieter in Häusern mit Zentralheizung stellt sich die Frage, ob und wie die staatlichen Preisbremsen sie wieder entlasten.

 Heizkosten lassen sich durch den Einbau neuer, intelligenter Thermostate reduzieren.

Heizkosten lassen sich durch den Einbau neuer, intelligenter Thermostate reduzieren.

Foto: obs/DANIEL JEDZURA

Auch für Mieterinnen und Mieter wird das Heizen im kommenden Jahr deutlich teurer – im Durchschnitt verdoppeln sich die Heizkosten im Vergleich zum Vorjahr. Um noch deutlich höhere Kostensteigerungen abzuwenden, hat die Bundesregierung die staatliche Gas- und Wärmepreisbremse beschlossen, die ab 1. März wirken soll. Auch für die Monate Januar und Februar soll es dann rückwirkend Entlastungen geben. Zu den Auswirkungen für Mieter die wichtigsten Fragen und Antworten.

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Die wichtigsten Fakten zur Gas- und Strompreisbremse

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Welche Folgen haben die Preisbremsen für Mieter?

Mit den Preisbremsen wird der Preis pro Kilowattstunde Gas auf zwölf Cent und für Fernwärme auf 9,5 Cent gedeckelt. Das gilt aber nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Wer keine Energie einsparen kann, muss für die restlichen 20 Prozent den tatsächlichen Lieferpreis des Versorgers bezahlen. Entscheidend ist bei Mietern, ob sie eine Etagenheizung haben oder in einem Haus mit Zentralheizung leben. Wenn sie eine eigene Heizung haben, müssen sie sich selbst um die Gasversorgung 2023 kümmern und gegebenenfalls einen neuen Versorger suchen, um Kosten zu senken. Am günstigsten sind vorerst die Tarife in der so genannten Grundversorgung.

Womit müssen Mieter rechnen, die in einem Haus mit Zentralheizung wohnen?

Die meisten Mieterinnen und Mieter mit Zentralheizung im Haus haben schon vor Jahresende die Erhöhung ihrer Heizkosten-Vorauszahlungen für 2023 vom Vermieter bekommen. Darin sind aber die Preisbremsen noch nicht berücksichtigt, die ab 1. März wirksam werden.

Vermieter müssen die Entlastungen an Mieterinnen und Mieter weitergeben. Sie sind auch verpflichtet, im Frühjahr die Vorauszahlungen an die Preisbremsen gegebenenfalls anzupassen – in vielen Fällen ist es also möglich, dass sich die Vorauszahlungen unterjährig wieder etwas reduzieren.

„Wenn der Vermieter die turnusmäßige Jahresabrechnung für dieses Jahr bis zum 1. April 2023 fertigstellt, kann die Anpassung der monatlichen Betriebskosten-Vorauszahlung gemeinsam mit der Jahresabrechnung erfolgen. Spätestens dann muss die Betriebskosten-Vorauszahlung an die tatsächlichen Heizkosten angepasst sein“, sagte Zanda Martens, Berichterstatterin der SPD-Fraktion im Rechtsausschuss des Bundestags.

„Wenn die ab März 2023 geltende Preisbremse in Kraft tritt, muss der Vermieter Entlastungen an die Mieter weitergeben, und zwar im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. In bestimmten Konstellationen müssen Vermieter zudem die festgelegte Betriebskostenvorauszahlung senken. Dies gilt insbesondere, wenn seit dem 1. Januar 2022 eine Erhöhung stattgefunden hat.

Diese muss dann nach Inkrafttreten der Preisbremse durch Vermieterinnen und Vermieter entweder separat oder, wenn bis zum 1. Mai 2023 die Jahresabrechnung erfolgt, mit dieser wieder auf die dann geltenden Preise reduziert werden. Für Verwaltungen von Eigentümergemeinschaften gilt dasselbe im Verhältnis zu den Wohnungseigentümern“, sagte auch André Juffern, Geschäftsführer des Mieterbunds Nordhrein-Westfalen.

Darf der Mieter die Heizkosten-Vorauszahlung eigenständig reduzieren?

„Nach Erhalt einer Abrechnung kann die Vorauszahlung beidseitig, also auch durch den Mieter angepasst werden“, sagte Juffern. „Natürlich kann der Mieter außerdem vom Vermieter spätestens Anfang Mai 2023 die preisliche Anpassung nach Wirksamwerden der Gaspreisbremse fordern.

Um zu diesem Zeitpunkt, also vor einer Abrechnung, selbstständig zu reduzieren, werden ihm jedoch meistens die notwendigen Informationen für eine Kalkulation der realen Kosten fehlen. Daher kann er den Vermieter darauf in Anspruch nehmen. Sollte dieser sich weigern, empfehlen wir, rechtliche Unterstützung im Einzelfall in Anspruch zu nehmen“, sagte er.

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