Untypische Arbeitszeiten: Weihnachten im Einsatz Fast ein Fünftel aller Beschäftigten arbeitet auch an den Wochenenden

Exklusiv | Berlin · An den Weihnachtstagen ruht für die meisten Menschen die Arbeit. Das gilt jedoch nicht für fast ein Fünftel aller Beschäftigten: Sie arbeiten auch am Wochenende. Und mehr als zehn Prozent sind auch an Sonn- und Feiertagen, nachts oder spät abends noch im Dienst, wie aus einem Regierungspapier hervorgeht.

Angestellt beim Weihnachtsmann: Nicht nur Knecht Ruprecht ist an diesem Wochenende im Einsatz.

Angestellt beim Weihnachtsmann: Nicht nur Knecht Ruprecht ist an diesem Wochenende im Einsatz.

Foto: dpa/Gerald Matzka

Besinnliche und ruhige Weihnachtstage wird es für viele Arbeitnehmer an diesem Wochenende nicht geben: Knapp ein Fünftel oder 18,6 Prozent aller abhängig Beschäftigten in Deutschland müssen regelmäßig auch an den Wochenenden arbeiten. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Susanne Ferschl hervor.

Demnach waren 2021 von insgesamt 37,8 Millionen abhängig Beschäftigten gut sieben Millionen mindestens auch an jedem zweiten Wochenende im Einsatz. Und mindestens an zwei Sonn- und Feiertagen pro Monat leisteten 10,2 Prozent oder gut 3,8 Millionen Beschäftigte ihre Dienste.

Das Ministerium beruft sich bei diesen Zahlen auf eine Sonderauswertung aus den Ergebnissen des aktuellen Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes. Demnach sind vor allem Beschäftigte aus dem Gastgewerbe betroffen: Von ihnen arbeiteten mit 47,6 Prozent fast die Hälfte aller Arbeitnehmer auch an den Wochenenden.

Ein Drittel war auch an späten Abenden noch im Einsatz. Aber auch im Handel (33,1 Prozent), in der Kunst- und Unterhaltungsbranche (28,8 Prozent) und im Gesundheits- und Sozialwesen (27,4 Prozent) wird oft an Wochenenden gearbeitet. Im Verkehrs- und Logistikgewerbe arbeitet mehr als jeder zehnte Beschäftigte (12,5 Prozent) auch während der Nacht.

Gleichzeitig werden genau dort, wo es atypische Arbeitszeiten gibt, auch die geringsten Löhne gezahlt. So liegt das mittlere Einkommen der Beschäftigten im Gastgewerbe bei weniger als 2.000 Euro brutto im Monat in einer Vollzeitbeschäftigung.

„Dass das Arbeitszeitgesetz nicht flexibel sei, entpuppt sich bei genauem Hinsehen als Ammenmärchen: Sonn- und Feiertagsarbeit und auch späte Abend- oder Nachtzeiten sind in etlichen Branchen gängige Praxis“, sagte Linken-Fraktionsvize Ferschl. „Ein nicht unerheblicher Teil der Beschäftigten kann so Weihnachten oder Neujahr nicht mit der Familie verbringen“, betonte sie.

Diese atypischen Arbeitszeiten schadeten nachweislich der Gesundheit. „Wichtig ist jetzt vor allem die Einführung einer verpflichtenden Arbeitszeiterfassung. Seit drei Jahren sitzt es die jeweilige Bundesregierung aus, eine entsprechende Pflicht gesetzlich zu verankern, trotz entsprechender Urteile des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichtes“, sagte Ferschl. „Die Ampel muss endlich aktiv werden, um dafür zu sorgen, dass Beschäftigte nicht um ihre Überstunden betrogen werden.“

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