Fragen und Antworten Was Verbraucher von der Gas- und Strompreisbremse erwarten können
Analyse | Berlin · An diesem Donnerstag verabschiedet der Bundestag die seit Monaten diskutierte Gas- und Strompreisbremse für Verbraucher und Unternehmen. Bis zuletzt verhandelte die Koalition über letzte Details in strittigen Punkten. Wie die Entlastungen funktionieren sollen.
Gerade noch rechtzeitig einigten sich die Ampel-Fraktionen in dieser Woche über letzte strittige Fragen im Gesetzentwurf zu den Energiepreisbremsen, über den der Bundestag nun an diesem Donnerstag entscheidet. Auch der Bundesrat soll dem komplizierten Regelwerk am Freitag zustimmen. Zu den Regelungen die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was regelt die Gaspreisbremse?
Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen soll der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 auf zwölf Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden, und zwar für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr. Für die restlichen 20 Prozent gelten die vertraglich vereinbarten, zumeist höheren Preise, sodass ein Anreiz zum Energiesparen gesetzt wird. Wer unter 80 Prozent Verbrauch bleibt, könnte mit der Jahresabrechnung sogar noch Geld zurückbekommen. Da die Gaspreise wegen des russischen Lieferstopps bereits deutlich gestiegen sind, bedeutet die Preisbremse nicht, dass das Heizen nicht deutlich teurer wird: Meistens verdoppeln oder verdreifachen sich 2023 die Kosten. Fachleute kritisieren, dass der Staat den Versorgern mit den Preisbremsen einen Anreiz bietet, höhere Preise als nötig zu verlangen.
Was gilt für den laufenden Monat Dezember?
In einem ersten Schritt hatten Bundestag und Bundesrat bereits eine Dezember-Einmalzahlung beschlossen: Diese Abschlagszahlung übernimmt quasi der Staat. Verbraucher werden die Entlastung mit der Jahresabrechnung 2022 spüren.
Was passiert im Januar und Februar?
Im März sollen rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet werden, sodass keine „Winterlücke“ bei den Entlastungen entsteht. Im März ist also mit einer dreifachen monatlichen Entlastung zu rechnen.
Was gilt bei Fernwärme?
Die Bundesregierung deckelt ab Januar den Bruttopreis für Fernwärmekunden bei 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für verheizte Energie, die über 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs liegt, gilt der zumeist höhere Vertragspreis.
Was bekommt die Industrie? Für große industrielle Verbraucher soll die Gaspreisbremse ab Januar gelten. Sie sollen einen Garantiepreis von sieben Cent pro Kilowattstunde netto für 70 Prozent ihrer bisherigen Verbrauchsmenge erhalten, bezogen auf den Verbrauch von November 2021 bis Oktober 2022.
Was gilt bei Boni und Dividenden?
Bei den Preisbremsen wird eine Regelung für Boni und Dividenden der größeren Unternehmen eingeführt. Wer mehr als 25 Millionen Euro staatliche Unterstützung bekommt, darf bisher vereinbarte Höhen von Boni oder Dividenden nicht mehr erhöhen. „Bekommt ein Unternehmen mehr als 50 Millionen Euro, verbieten wir die Auszahlung ganz“, sagte SPD-Chefhaushälter Dennis Rohde.
Wie werden Verbraucher mit Öl- und Pelletheizungen entlastet?
Die Ampel-Fraktionen haben sich in dieser Woche auf Entlastungen auch für Menschen geeinigt, die mit Öl, Pellets oder Flüssiggas heizen. Das war bisher nicht vorgesehen. Nach einem Eckpunktepapier sollen diese Haushalte vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Die Obergrenze soll bei 2000 Euro pro Haushalt liegen.
Was ist mit der Strompreisbremse gemeint?
Private Haushalte und kleinere Unternehmen sollen ein Grundkontingent von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs für einen Brutto-Preis von 40 Cent je Kilowattstunde bekommen. Unternehmen mit einem hohen Stromverbrauch sollen 70 Prozent ihres bisherigen Stromverbrauchs zu einem garantierten Netto-Arbeitspreis von 13 Cent erhalten. Für jede Kilowattstunde, die zusätzlich verbraucht wird, gilt der Marktpreis für Strom. Dies soll für Unternehmen einen starken Anreiz geben, Strom einzusparen. Für größere Unternehmen, die Entlastungen über zwei Millionen Euro beziehen, wird eine Standortgarantie vorgeschrieben: Sie sollen 90 Prozent der zum 1. Januar vorhandenen Vollzeitstellen bis April 2025 erhalten.
Wie werden die Preisbremsen finanziert?
Aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds, den der Bund noch in diesem Jahr per Kreditaufnahme mit 200 Milliarden Euro füllt. Allein 2023 soll fast die Hälfte für die Preisbremsen eingesetzt werden. Zur Mitfinanzierung sollen befristet bis mindestens Ende Juni 2023 „Zufallsgewinne“ von Unternehmen auf dem Strommarkt rückwirkend ab 1. September abgeschöpft werden. Das betrifft etwa Produzenten von Ökostrom aus Wind und Sonne, die von hohen Preisen an der Börse profitiert haben.