Verwaltungsgericht Düsseldorf Kläger müssen Corona-Soforthilfe nicht zurückzahlen

Düsseldorf · In drei Leitverfahren vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ging es um die Frage, ob das Land NRW Corona-Soforthilfen ganz oder teilweise zurückfordern kann. Wer geklagt hat, kann sich freuen. Endgültig geklärt ist der Streit aber noch nicht.

 Zu einem großen Auflauf von Juristen kam es bei den drei Leitverfahren zu den Corona-Soforthilfen vor dem Verwaltungsgericht.

Zu einem großen Auflauf von Juristen kam es bei den drei Leitverfahren zu den Corona-Soforthilfen vor dem Verwaltungsgericht.

Foto: RP/Ruhnau

Die Empfänger der Corona-Soforthilfen müssen den Zuschuss nicht an das Land zurückzahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag in drei repräsentativen Beispielfällen entschieden. Das Land kann gegen die Entscheidung angehen, vermutlich gibt es am Ende eine höchstrichterliche Entscheidung. Allein beim Verwaltungsgericht Düsseldorf sind rund 500 Klageverfahren anhängig, in NRW insgesamt sind es 2000.